Hallo,
natürlich ist es vom Grundsatz her möglich, Benzinfahrten und Dieselfahrten abzusetzen.
Für den Lkw, der ja zum Betrieb gehört werden alle anfallenden Kosten über Rechnungen / Quittungen an das FA gemeldet.
Für zwischendurch benutzte Benziner sollte ein Fahrtennachweis geführt werden und für betriebliche Fahrten pro km den geltenden Satz von 0,30€ abgesetzt werden.
Benzinquittungen für „zwischendurch“ erfolgte Benzinerfahrten können nicht komplett abgesetzt werden, da ja nicht der komplette Tank für eine Fahrt verfahren wird und bei einer Fahrt ja zudem mehr Kosten anfallen als nur die reinen Benzinkosten (Abnutzung, Abschreibung, Reparaturen).
Am besten beim freundlchen Sachbearbeiter vom FA nachfragen.
MFG