Benzin- und Diesel-Quittungen gleichzeitig

Hallo,

wenn ein Unternehmer einen Diesel-LKW als Firmenfahrzeug hat, dann kann er Diesel Quittungen absetzen. Kann er dann aber auch Benzin Quittungen absetzen? Er könnte ja mit dem (Benzin) PKW z.B. seiner Ehefrau betriebliche Fahrten gemacht haben. Ist das möglich oder sind in dem Fall Benzin Quittungen nicht erlaubt.

danke im voraus gruß

Einfach ein Fahrtenbuch führen, da eine Nachweispflicht besteht. LG rolf

=HALLO()

Einfach ein Fahrtenbuch führen, da eine Nachweispflicht
besteht.

Das ist kompletter Blödsinn.

=TSCHÜSS()

Hallo,
natürlich ist es vom Grundsatz her möglich, Benzinfahrten und Dieselfahrten abzusetzen.

Für den Lkw, der ja zum Betrieb gehört werden alle anfallenden Kosten über Rechnungen / Quittungen an das FA gemeldet.

Für zwischendurch benutzte Benziner sollte ein Fahrtennachweis geführt werden und für betriebliche Fahrten pro km den geltenden Satz von 0,30€ abgesetzt werden.

Benzinquittungen für „zwischendurch“ erfolgte Benzinerfahrten können nicht komplett abgesetzt werden, da ja nicht der komplette Tank für eine Fahrt verfahren wird und bei einer Fahrt ja zudem mehr Kosten anfallen als nur die reinen Benzinkosten (Abnutzung, Abschreibung, Reparaturen).

Am besten beim freundlchen Sachbearbeiter vom FA nachfragen.
MFG