Benzindiebstahl

Hallo Zusammen,

ich stehe hier gerade mit einem Versicherer im Disput. Was sagt Ihr. Ist der (versuchte) Benzindienstahl aus einem PKW Tank und der daraus resultierende Schaden am Tankdecken und der Seitenwand, Kratzer durch Stemmeisen, über TK gedeckt? Ich finde nichts dazu. VR verweist, nur der Diebstahl (und Folgeschäden) von versicherten Gegenständen sei gedeckt.

Danke

Michael

finde nichts dazu. VR verweist, nur der Diebstahl (und
Folgeschäden) von versicherten Gegenständen sei gedeckt.

Versicherte Gegenstände müssen beim KFZ fest mit dem Fahrzeug verbunden sein, alle lose im Auto herumfliegenden Gegenstände sind eher der Hausratversicherung zuzuordnen. Beim Handy, dem mobilen Navigerät oder den Musik-CDs kann ich dieser Argumentation folgen. Der Kraftstoff ist sicherlich nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden, trotzdem hätte ich Schwierigkeiten den über die Mobildeckung der Hausrat als versichert zu betrachten.

Es kann sogar sein, dass der VR formaljuristisch Recht hat, wer aber so kundenunfreundlich argumentiert, der hat in meinem Portfolio nichts verloren.

Danke Nordlich, aber mir geht es weniger um das Benzin als um den durch den ED Versuch am Fahrzeug verursachten Schaden. Benzin wurde tatsächlich keines gestohlen.
Gruß

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Hallo Michael,

sehr interessant…!

Also: das Benzin ist nicht Fahrzeugteil, insofern ist weder Ersatz für gestohlenen Treibstoff zu leisten (was lt. Deiner Antwort an Nordlicht aber auch nicht zur Debatte steht), noch die Kosten durch den versuchten Diebstahl dieses nicht von der Kasko gedeckten „Teils“.

Der Ausschluss ergibt sich aus §13 AKB („alte“ Version, die vermutlich Deinem Vertrag zugrunde liegt): der Versicherer übernimmt NICHT die Kosten für Treibstoff. Da man auch nicht von einem Fahrzeug-„Teil“ sprechen kann - s. o. - ist die Ablehnung m. E. okay.

Ich stimme aber meinem Vorredner zu: eine sehr formale Sichtweise!

Tja, ggf einfach mal so argumentieren und bitte bitte sagen…

Grüße, M

Hallo Masch,

auch an Dich ein Dank. Zunächst, es geht nicht um mihc sondern einen Kunden.

Das Benzin ist zwar nicht in der Teileliste aufgeführt, ist jedoch unter Verschluß bewahrt, somit wäre ein ED Versich m.E. und gemäß meiner Auslegung des AKB Kommentar, der berühmte Stiefel/Hofmann, gedeckt. Schwierig, schwierig!

Danke
Mike

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Danke Nordlich, aber mir geht es weniger um das Benzin als um
den durch den ED Versuch am Fahrzeug verursachten Schaden.
Benzin wurde tatsächlich keines gestohlen.

Das war mir schon klar, nur wenn das Benzin als nicht versichert gilt, ist der Fahrzeugschaden zum Diebstahl des Benzins auch nicht versichert.

Das Benzin ist zwar nicht in der Teileliste aufgeführt, ist
jedoch unter Verschluß bewahrt, somit wäre ein ED Versich m.E.
und gemäß meiner Auslegung des AKB Kommentar, der berühmte
Stiefel/Hofmann, gedeckt. Schwierig, schwierig!

Hallo,

nein, gerade nicht, denn nicht alles, was im Fz unter Verschluss verwahrt wird, ist auch Fz-Teil !! Und daran scheitert es hier…

Grüße, M

Danke euch,

ihr habt vollkommen Recht, aber ganz ist es zum Glück nicht gescheitert!

Schönes Wochenende.

Mike

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