Hallo,
angenommen jemand ist gerade auf der Durchreise durch Luxemburg nach Deutschland und tankt an der letzten Tankstelle in L noch schnell voll. Dürfte er auch noch einen Benzinkanister füllen? Könnte mir vorstellen, dass die Größe dieses Kanister gesetzlich beschränkt ist? Wenn ja, von was ist die Menge abhängig bzw. wo kann derjenige das nachlesen? Oder ist vielleicht die Anzahl der Kanister ausschlaggebend?
Bin gespannt auf eure Antworten…
Mfg - JENS
Hi,
auf der Seite vom Zoll stehen die Freimengen:
20 Liter in EINEM Kanister aus EU-Länder, 10 Liter in EINEM Kanister aus Nicht-EU-Länder (somit: 2 Kanister von jeweils 10 Liter aus Luxemburg sind verboten bzw. ein 10-Liter-Kanister davon muß angemeldet und verzollt werden).
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Danke für die schnelle Info
Hast du vielleicht noch Infos was passiert wenn die erlaubte Menge geringfügig überschritten wird?
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Hallo Jens,
Danke für die schnelle Info
Hast du vielleicht noch Infos
was passiert wenn die erlaubte Menge geringfügig überschritten
wird?
Es gilt der Aufdruck auf dem Kanister. Die gucken da bloß drauf und messen nicht nach, ob es ev. 100 ml mehr sind. Und 5 l siund nicht mehr geringfügig, da zahlst man dan halt Zoll, Strafe und ggf. Einfuhrumsatzsteuer (16 %).
Der Typ auf dem Schiff nach Helgoland hat für Alkoholika vorgerechnet, dass man mit anmelden von überschüssiger Ware immer noch besser weg kommt als auf dem Festland, beim Erwischtwerden gilt dies nicht mehr.
Ciao maxet.
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