Ich habe mich vor 1 1/2 Wochen selbstständig gemacht. Da ich bereits einen festen Kunden habe, muss ich im Monat ca. 2500km an Weg zu Ihm zurücklegen, da mehrere festgelegte Fahrten im Monat. Habe mir jetzt wie man mir mal gesagt hat alle Tankquittungen aufbewahrt.
Was kann ich nun damit anfangen? Bringt das überhaupt was?
Ich habe ein 11Jahre altes Auto, wird also im Privatvermögen bleiben, oder?
Die Benzinkosten kannst Du als Vorsteuer zu 100 % absetzen, wenn die Privatfahrten mit dem Auto weniger als 90 % ausmachen. Hierzu würde ich Dir ein Fahrtenbuch empfehlen, damit den Nachweis: geschäftliche und private Fahrten, auseinanderhalten kannst. Solltest die geschäftlichen Fahrten weniger als 10 % der jährlichen Gesamtfahrleistung ausmachen, ist dies dann nicht möglich. Wenn das Auto nach dem April 1999 angeschafft wurde, dann sind nur 50 % absetzbar. Dies gilt auch für die Nebenkosten des Fahrzeugs, wie Reparaturen, Versicherung oder Leihwagennutzung.
Gruß
Rolf
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das gilt alles soweit für die umsatzsteuer. für die einkommensteuer gilt:
wie zu erkennen ist, wird der unternehmer nur eine gewinnermittlung nach § 4 abs. 3 EStG machen. das auto kann nur notwendiges betriebsvermögen oder notwendiges privatvermögen sein. liegt die betriebliche nutzung ÜBER 50% der gesamtleistung, dann ist das auto betriebsvermögen und alle kosten des autos sind betriebsausgaben.
der private nutzungsanteil von 0,0 - 49,9% wird dann entweder im rahmen der 1% methode (pauschalierung) oder mit hilfe des schon erwähnten fahrtenbuches ermittelt.
das fahrtenbuch ist wärmstens zu empfehlen, da bei einem alten gebrauchten wagen die pauschalierung mit der 1% methode zu grosser wahrscheinlichkeit ungünstiger ist.