Hallo!
Ich habe eine Frage zur Abrechnung der Benzinkosten. Folgende Situation: Ein AG verlangt vom AN die Nutzung des privanten PKW für Dienstfahrten und zahlt dafür 0,19€/km. Ein Reiseziel ist von der Wohnung des AN besser zu erreichen. Deshalb wird vereinbart, dass der AN am nächsten Tag nicht erst zum Büro des AG fährt, sondern direkt von seiner Wohnung. Der AG meint anschließend, dass die gefahrene Strecke von insgesamt 32km nicht mit 0,19€/km erstattet wird, da die gefahrenen km in etwa der Strecke entsprechen, die bis zum Büro gefahren worden wäre. Wäre das rechtens, oder muss der AG trotzdem die 0,19€ zahlen??? Wie soll man das mit der Kilometer-Pauschale vom FA verrechnen?
Vielen Dank für Eure Antworten!
LG
Rob
Hallo,
rechtlich kann ich Dir leider keine Auskunft geben.
Aber habt Ihr auch vereinbart, wie das gehandhabt wird, wenn Dir während einer Dienstfahrt ein Unfall passiert und Dein Auto kaputt geht?
Für 19 ECt würde ich nicht fahren, Deine Kosten sind doch viel höher.
Gruß
HS
Hallo
Der AG meint
anschließend, dass die gefahrene Strecke von insgesamt 32km
nicht mit 0,19€/km erstattet wird, da die gefahrenen km in
etwa der Strecke entsprechen, die bis zum Büro gefahren worden
wäre. Wäre das rechtens,
Alles eine Frage der konkreten vertraglichen Vereinbarungen / Absprachen. Vom Prinzip her sieht der AG das allerdings korrekt.
Gruß,
LeoLo
Nachtrag
Das hat mich jetzt doch interessiert und ich hab mal nachgeschaut:
Dein Arbeitgeber haftet in der Regel bei Schäden an Deinem PKW, steht hier im Archiv zumindest.
Und für die Steuererklärung habe ich eine Mustertabelle gefunden. So könntest Du Deine Dienstfahrten abrechnen und die Differenz zwischen tatsächlichen Kosten und AG-Erstattung bei den Werbungskosten ansetzen:
http://www.klicktipps.de/downl/EKST_Beispiel_Dienstf…
Das soll keine Rechtsberatung sein, sondern nur ein Beispiel aufzeigen.
Und trotzdem bleibst Du auf einem Teil Deiner Kosten sitzen. Das könntest Du vielleicht bei Deiner nächsten Gehaltsverhandlung zur Sprache bringen.
Grüße
HS