Benzinpreis

Hallo Juristen(innen)

an einer Schnellstraße bei uns kommen knapp aufeinander 2 Tankstellen. Etwas weiter eine dritte. Beide Tankstellen zeigten auf ihren Schildern 106,9 für SuperBenzin, die 3. zeigte 105,9.
Ich fahre also an die 3., tanke und zahle, man höre und staune, 107,9. Hm - ich frage also nach und bekomme zu hören „das wurde vorhin umgestellt, das Schild dauert immer etwas länger“. Wie ist denn hier die Rechtslage? Nicht daß es mir jetzt um die paar cent geht, aber irgendwie versch… fühle ich mich schon !!
Danke für eine Antwort,
Stephan

Hallo Stephan,

ich denke mal du meinst die grossen Schilder, die man von weitem sieht.
Es gilt aber immer der Preis, der an der Zapfsäule angezeigt ist. Hast du da auch geschaut oder dich auf das grosse Schild verlassen?

Ist zwar ärgerlich, dass die Umstellung länger dauert, aber dafür gibt es ja die Anzeige direkt an der Säule. Der dort angezeigte Preis sollte idR elektronisch mit dem in der Kasse berechneteten Preis abgeglichen werden, unabhängig von den weithin sichtbaren Schildern.

Gruß
Nils

Hallo Nils,

.

Es gilt aber immer der Preis, der an der Zapfsäule angezeigt
ist.

Richtig, nur den sieht man erst, wenn der Sprit läuft - Deshalb habe ich mal nach 3 l die Tankfüllung abgebrochen mit Hinweis auf die irreführende Werbung. Ist akzeptiert worden.

Gruß Chris

Moin,

Richtig, nur den sieht man erst, wenn der Sprit läuft -
Deshalb habe ich mal nach 3 l die Tankfüllung abgebrochen mit
Hinweis auf die irreführende Werbung. Ist akzeptiert worden.

Sobald man die Zapfpistole in die Hand nimmt, zeigt die Säule den Preis an (ok, kann 1-2 Sekunden dauern). Ohne dass ein Tropfen fliesst, kann man also den Preis sehen und den Vorgang ggf. abbrechen.

Kleinkarierte Grüsse
Nils

ich dachte Nils wirklich erst, wenn der Sprit fließt. Aber was solls - ich bin auch mal aus Schaden klug geworden, weil ich 45 l tankte im Glauben von 5 Pfennig weniger… Für die Schusseligkeit habe ich bezahlt, aber seitdem passe ich auf

*gg* Chris

Hallo Juristen, eure Meinung ist gefragt!!
sorry, aber das löst meine Fragen nicht wirklich.
Warum soll die Zapfsäule denn eher rechtlich bindenden Charakter haben als ein sehr großes, elektronisch gesteuertes Werbeschild. Das ist doch eher eine Frage, auf welcher Grundlage mein Vertrag mit der Tankstelle zustande kam. Vertrag -> Angebot, Annahmen, so hab ichs mal in der Schule gelernt. Mich würde es nicht wundern, wenn ein Richter im Zweifelsfall diesem großen Schild als „Angebot“ den Vorzug gibt, oder liege ich da falsch ? Letzlich ist es ein Lockangebot, was sicher so nicht erlaubt ist. Auch Falschauspreisungen in Reklameblättchen von Supermärkten sind juristisch problematisch. Minimum könnte ich mir unlauteren Wettbewerb vorstellen. Was meinen die Juristen hier dazu?
Gruß Stephan

Hallo Stephan,

das grosse Schild ist nach der Rechtsprechung kein(!) Angebot im eigentlichen Sinne.

Du machst mit dem Abnehmen des Zapfhahns und dem Start der Einfüllung das Angebot für ein Rechtsgeschäft und der Tankstellenbesitzer nimmt dieses dann konkludent über das Einfüllen des Benzins an. Dementsprechend ist der Preis auf der Säule der für das Rechtsgeschäft gültige Preis.

Das Anzeigeschild hat eine ähnliche Funktion wie ein Katalog. Es dient alleine zur Anbahnung eines Rechtsgeschäft. Das eigentliche Rechtsgeschäft wird durch ein Angebot von Dir initiiert, das der Verkäufer annimmt.

Alleine das bereits gefallene Stichwort der irreführenden Werbung kann (und IMHO muss) hier greifen.

Grüße
Jürgen

Hallo nochmal,

Warum soll die Zapfsäule denn eher rechtlich bindenden
Charakter haben als ein sehr großes, elektronisch gesteuertes
Werbeschild.

Du sagst es selbst: Werbeschild. Werbung stellt nur eine Aufforderung dar, deinerseits ein Angebot zur Vertragsschliessung abzugeben (invitatio ad offerendum). Dein Angebot ist die Zapfpistole in die Hand zu nehmen und zu dem an der Säule angezeigten Preis kaufen zu wollen. Startet die Pumpe Benzin in deinen Tank zu fördern, nimmt die Tankstelle dein Angebot an, der Vertrag kommt somit zustande.

Das ist doch eher eine Frage, auf welcher
Grundlage mein Vertrag mit der Tankstelle zustande kam.

Grundlage ist der an der Zapfsäule angezeigte Preis, dieser ist im Zweifel aktueller als jener an dem Werbeschild.

Lockangebot, was sicher so nicht erlaubt ist.

Um gegen UWG zu verstossen bedarf es sicherlich mehr als ein paar vielleicht technisch nicht anders zu verhindernde Minuten der Preisänderung an einem Werbeschild.

Minimum könnte ich mir unlauteren
Wettbewerb vorstellen.

Minimum? Worauf willst du hinaus? Betrug §263 StGB? Gefängnis für den Pächter?

Eine zeitlich leicht verzögerte Umstellung des Werbeschildes gegenüber der Anzeige an der Zapfsäule halte ich für unproblematisch. Im übrigen ist es jedem unbenommen, sich an der Säule den korrekten Preis anzuschauen.
Genauso ist ein Vergleich im Supermarkt zwischen Preisen auf Werbezetteln und am Regal sinnvoll. Anspruch auf den niedrigeren Preis in der Werbung hat der Käufer jedenfalls nicht, allenfalls kommt evtl ein Verstoss gegen UWG in Betracht; diesen Verstoss muss dann aber ein Mitbewerber oder Verbraucherverein ahnden lassen. Otto Normalverbraucher kann sich an eben diese wenden, verdienen wird er jedenfalls nicht daran, wäre ja auch noch schöner.

Gruß
Nils

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Vielen Dank Euch allen, jetzt hab ichs kapiert :wink:
o.T.

Freund der einfachen Lösung…
Hallo Stephan!

Den Preis sieht man ca 1-2 sec nachdem man den Tankrüssel aus der Zapfsäule genommen hat.

Es kann ein Zufall sein, daß das große Schild noch nicht umgestellt wurde. (So würde ich es sehen…)
Wenn Du wirklich der Meinung bist, daß Du Dich wegen nicht einmal 1 Euro (!) dagegen wehren willst, dann berichte diese Praxis dem unmittelbaren Konkurrenten, dem ja dadurch Geschäft entgeht -und zwar dann in wesentlich höheren Summen (verlorene Kunden und Bündelgeschäfte).
Du kannst Dir sicher sein, das der Konkurrent bei Bewahrheitung der These „irreführende Werbung“ dann stärker einschreiten wird als Du je dazu in der Lage sein würdest.

Viele Grüße von Jan!