Hallo!
Wenn man freiberuflich tätig ist, kann man Benzinrechnungen vom Tanken eigentlich auch in der Umsatzsteuererklärung absetzen? Wenn ja, macht man das am Ende des Jahres mit der Einkommenssteuererklärung oder monatlich mit der Umsatzsteuererklärung?
LG, Amaryllis
es kommt darauf an, wo der PKW zur Benzinrechnung ist, im Wetriebsvermögen oder nicht.
Wenn man nur die 30 Ct pro gefahrenen KM für betriebliche Fahrten ansetzt, den PKW also als Privatvermögen ansieht, sind auch die Kosten des PKW privat…man setzt ja die Pauschale an.
Dann kann man auch keine Vorsteuer aus der Tankrechnung ziehen.
Ist der PKW dagegen im Betriebsvermögen, sind auch die Kosten grundsätzlich betrieblich und man kann die VorSt ziehen. Ggf. ist dann aber eine private Nutzung zu versteuern (1 % oder rechnerischer Anteil nach Fahrtenbuchmethode)
MfG
Umsatzsteuer - Einkommensteuer
Moin,
seit wann kann man denn die Benzinrechnung in der Umsatzsteuer absetzen?
Ich habe mal gelernt, dass bei der Umsatzsteuererklärung Umsatzsteuer, Vorsteuer, Einfuhrumsatzsteuer, Erwerbssteuer, reverse-Charge-Verfahren und das Umsatzsteuer-Vorauszahlungssoll von Interesse sind.
Fragt sich
e
Wenn - wie erwähnt - der PKW zum Betriebsvermögen gehört und man zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (im Gegenzug muss man dann auf seiner Rechnung die Umsatzsteuer ausweisen), dann kann man die auf der Benzinrechnung ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer in seiner Umsatzsteuererklärung angeben. Sollte man auch, mindert die Umsatzsteuer-Zahllast.
Den Nettobetrag der Benzinrechnung kann man dann als Betriebsausgabe in seiner Gewinnermittlung bei der Einkommensteuer angeben. Ist man ein Einnahme-Überschuss-Rechner, dann ist auch die ausgewiesene Umsatzsteuer der Benzinrechnung als Betriebsausgabe zu betrachten.
Zur Verdeutlichung: Hier geht es um 2 Steuerarten: Umsatzsteuer und Einkommensteuer. Und diese werden auf unterschiedlich Art und Weise ermittelt. Daher muss muss hier einiges getrennt voneinander betrachten.
Schöne Grüße
e
Nachtrag
Wenn wird endlich die Editierfunktion eingeführt?
Die Vorsteuer der benzinrechnung gibt man entweder monatlich, vierteljährlich oder jährlich an. Je nachdem zu welcher Anmeldungsart man verpflichtet ist.
Die Editier-Funktion wollen die hier wohl gar nicht einführen…
Okay, wenn Du damit anfängst, mach ich mit:
Ob der PKW Betriebsvermögen ist oder nicht ist für die Umsatzsteuer sowas von wurscht…
Auch wenn er nicht BV ist, kann er trotzdem Unternehmensvermögen sein, mit der Folge, dass die USt aus den Tankrechnungen als Vorsteuer abgezogen werden kann, auch wenn einkommensteuerlich die Kosten pauschal mit 0,30 € pro Kilometer angesetzt werden…
Alle Klarheiten jetzt beseitigt? 
Auslöffeln 
Moin,
nun muss ich die Suppe wohl auslöffeln 
Stimmt, daran hatte ich im Eifer des Gefechts nicht gedacht. Verflixtes Steuerrecht!
Zumindest für die Einkommensteuer hat die Zuordnung zum betriebsvermögen Relevanz.
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Auch wenn er nicht BV ist, kann er trotzdem
Unternehmensvermögen sein, mit der Folge, dass die USt aus den
Tankrechnungen als Vorsteuer abgezogen werden kann
Aber auch wenn er nicht Unternehmensvermögen ist, können bestimmte Vorsteuerbeträge abgezogen werden, s. R 192 (21) Nr. 2 a) S. 6+7 UStR
Alle Klarheiten jetzt beseitigt?
jetzt bestimmt, oder? 
MOD: Editierfunktion
Hi,
Wenn wird endlich die Editierfunktion eingeführt?
Eine Editierfunktion gibt es nicht und ist auch nicht geplant (soviel ich weiss).
Man kann aber sein Posting kopieren, dann löschen, soweit noch niemand geantwortet hat, neu antworten, kopiertes Posting benutzen bzw. bearbeiten…fertig.
Bisschen umständlich, aber besser als nichts.
Schöne Grüße
Cirwalda