Benzinverbrauch

Hallo Rechtskundige,

wenn in einem Auto-Verkaufsprospekt und in der Betriebsanleitung der Benzinverbrauch eines Autos im Stadtverkehr explizit angegeben ist, das Fahrzeug dann aber in Wirklichkeit 20% mehr verbraucht, ist das ein Reklamationsgrund, den die Werkstatt des Verkäufers zu beheben versuchen muß?

Danke für Eure Auskunft!

Wolfgang D.

Wohl nicht, nein. Denn das wird ja technisch gar nicht möglich, geschweige denn wirtschaftlich vertretbar sein. Allerdings ist schon ab einer Abweichung von 10% ein Rücktritt vom Vertrag möglich.

http://www.lrz.de/~Lorenz/urteile/viiizr19_05.htm

Hi

Ich frage mich gerade an was Sie das festmachen wollen.

Wir haben uns im Sommer baugleiches Auto , wie es hier angeboten wird gekauft

http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=mus2okskkzi4

hauptsächlich fährt den meine Partnerin und sie verbraucht , wenn sie den fährt um 10 Liter / 100 km
jetzt hatte ich den mal 3 Wochen , weil mein Audi Motorschaden hatte und ich verbrauchte damit knapp 9 Liter .

die 9 Liter entsprechen ungefähr dem , was dort in der Beschreibung steht , die 10 Liter die von meiner Partnerin verfahren werden , sind demnach zu viel.

oder Ihre Strecke zur Arbeitsstelle ist einfach anderst , denn im Stadtverkehr steht da 12,3 Liter .

Wenn dann noch winterliche Temperaturen hinzu kommen , Strassenglätte wo man vorsichtig in kleinen Gängen fährt , dann kann das technich bedingt auch schon mal ausarten.

Ich erinnere mich an letzten Winter Schnee von mitte Dezember bis mitte März , mein Audi Quattro , der sonst so um 9,5 Liter brauchte , schluckte da auf einmal rund 15 Liter .
weil ich halt nicht wie sonst im 5 Gang mit 80 - 100 über die Landstrasse bin , sondern im 2 Gang mit zugeschalteten Allrad mit 40 - 50 km/h

Toni

Ich frage mich gerade an was Sie das festmachen wollen.

Den Sachverhalt gibt die Frage vor. Ob der Wagen wirklich 20% mehr verbraucht, kann ich selbstverständlich nicht beurteilen. Es ist auch nicht Gegenstand der Frage. Wäre das die Frage, wäre sie im falschen Brett gestellt worden. Im Großen und Ganzen gehören die Fragen in dieses Brett, bei denen eine juristische Ausbildung die Chance signifikant erhöht, die Antwort zu kennen. Das ist bei der hier gestellten Frage der Fall. Es wäre bei der Frage, woran man den Mehrverbrauch festmacht, nicht der Fall.

Die rechtliche Würdigung nimmt ihren Ausgangspunkt im Gesetz. Dieses wird hinsichtlich des Rücktritts durch die von mir verlinkte BGH-Entscheidung präzisiert. Was meine Auffassung angeht, Nacherfüllung komme nicht in Betracht, beziehe ich mich auf § 439 Abs. 3 BGB sowie § 275 BGB.

Hallo

Wenn Sie von der Grundlegenden Tatsache ausgehen , das ein Auto tatsächlich 20% mehr verbraucht als was der Hersteller in seine technichen Unterlagen schreibt , stehe ich auf Ihrer Seite und gebe ihnen uneingeschränkt recht .
Was ja auch durch den verlinkten Entscheid entschieden worden ist , wie es rechtlich korrekt wäre .

soweit die Theorie , soweit sozusagen der 2te Schritt in der Sache .

Ich denke jetzt einfach mal zurück an die Anfangssidee des Thread Eröffners .
Oft liegt ja ein aktueller Fall vor , der hier so fiktiv und umschrieben zur Diskussion gebracht wird .

Mich würde es eingeklinkt in die Sache einfach mal interessieren welche Handfesten Beweise vorliegen müssen um einen Fall , das ein Auto mehr verbraucht als in den technichen Daten steht , vor Gericht zu zulassen ?

Da sind doch so viele Faktoren zu berücksichtigen , angefangen von der Wohngegend , bergisch oder Flachland , weiter über die Gewohnheiten , Vollgas oder gemächlich über die Autobahn , Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes , gemütlich über eine Landstrasse im ländlichen oder 2 Stunden Stau in der Rushour .

Meine Nachhakerei bezieht sich nämlich auf einen Fall aus dem Jahre 2009 , ein Peugeot 1007 ( Gewicht 1680 kg )

http://www.autosieger.de/as_car-images/peugeot/1007_…

mit 1,4 Liter Hubraum und 78 PS bei 7200 U/min wird im November
( fast Winter ) im Lahntal ( berg auf / berg ab ) ca 30 km gefahren und weitere 20 km auf der Autobahn mit ca 140 - 150 km/h , damit der Fahrer zu seinem Arbeitsplatz kommt .
es stellt sich ein Benzinverbrauch von 17 Liter ein , was den Fahrer nicht gerade amused .
Ein Statement von Peugeot beschreibt den Mehrverbrauch als unabdingbares Vorkommnis hervorgerufen durch die nutzung im Mittelgebirge und die ausnutzung der Höchstgeschwindigkeit bei einem kleinen hochtourigen Motor .
Dieser Motor wäre für diesen Einsatz die äusserst ungünstigste Wahl gewesen , da der Motor seinen Drehmoment bei 5500 erreicht und Leistung erst bei über 7000 U/min , sowie das der Wagen fast 1,7 Tonnen wiegt.
der Wagen wäre als Stadtauto konzipiert und nicht für diesen Einsatz gedacht .

m.e . hat Peugeot da dem Fahrer sämtlichen Wind aus den Segeln genommen um da gerichtlich feststellen zu lassen , das der Wagen über 100% des angegebenen Wertes verbraucht .

zum Glück war das nur ein Leihwagen für einen Zeitraum von 3 Wochen , bis der verunfallte Wagen des Fahrers wieder instand gesetzt war , ein Opel mit 2 Liter und 115 Ps , der auf selbiger Strecke ca 9 Liter brauchte

Toni