Beobachtung per Kamera

Ist folgendes vom AG erlaubt?

Ein AN arbeitet in einem ehemaligen Waffenladen, in welchen
diverse Räume per Kamera überwacht werden (Waffen-Tresor-Raum +
Eingangsbereich). Es gibt in dieser Firma kaum noch Waffen und Munition da sich die Geschäftsführung auf einen anderen Bereich spezialisiert hat. Nun hat der AN ein Büro in diesem Eingangsbereich
bekommen und die Kamera ist voll auf diesen gerichtet.
Als der AN die Kamera ein wenig von sich weggedreht hat gab es großen Ärger. Wie könne sich der AN das überhaupt erlauben und schließlich wolle man sehen, ob dieser AN überhaupt etwas arbeite.
Der AN fühlt sich nun einem sehr großen physischen Druck ausgesetzt;
er wird sogar in der Mittagspause beim Essen beobachtet weil die Kamera immer an ist.

Ist dies rechtens oder verletzt der AG die Privatsphäre des AN?

Hallo,

soweit ich weiß ist die Kameraüberwachung von AN zulässig, solange der AN vorher über diese Maßnahme in Kenntnis gesetzt wurde!

Gruss Schnusel

Hi!

Existiert ein Betriebsrat?

Wie viele Mitarbeiter arbeiten dort?

Wi lange schon arbeitet der Mitarbeiter dort?

er wird sogar in der Mittagspause beim Essen beobachtet weil
die Kamera immer an ist.

Warum verbringt der Mitarbiter seine Mittagspause vor Ort?

Ist dies rechtens oder verletzt der AG die Privatsphäre des
AN?

Nach Beantwortung meiner Fragen dann mehr :wink:

LG
Guido