Ist folgendes vom AG erlaubt?
Ein AN arbeitet in einem ehemaligen Waffenladen, in welchen
diverse Räume per Kamera überwacht werden (Waffen-Tresor-Raum +
Eingangsbereich). Es gibt in dieser Firma kaum noch Waffen und Munition da sich die Geschäftsführung auf einen anderen Bereich spezialisiert hat. Nun hat der AN ein Büro in diesem Eingangsbereich
bekommen und die Kamera ist voll auf diesen gerichtet.
Als der AN die Kamera ein wenig von sich weggedreht hat gab es großen Ärger. Wie könne sich der AN das überhaupt erlauben und schließlich wolle man sehen, ob dieser AN überhaupt etwas arbeite.
Der AN fühlt sich nun einem sehr großen physischen Druck ausgesetzt;
er wird sogar in der Mittagspause beim Essen beobachtet weil die Kamera immer an ist.
Ist dies rechtens oder verletzt der AG die Privatsphäre des AN?
