Es gibt Menschen, die nichts anderes zu tun haben, als hinter der Gardine zu stehen und andere Leute zu beobachten.
Nun in Zeiten der Webcam rüsten diese Leute auf und beobachten den öffentlichen Bürgersteig und anschließende öffentliche Parkplätze mit einer Kamera.
Ist dies gesetzlich erlaubt oder ein Strafdelikt?
Es ist nicht bekannt, ob zur beobachtet wird, oder sogar gefilmt wird.
Jedenfalls den öffentlichen Raum mit Hilfe einer Kamera zu beobachten ist ebenso wenig verboten wie mit Hilfe einer Brille, eines Fernglases oder mit unbewaffnetem Auge. Wer nicht beobachtbar sein will, muss die Öffentlichkeit meiden.
s.
Das ist so nicht richtig: http://www.activemind.de/video-kamera-ueberwachung-r…
"Ein zulässiger Beobachtungszweck kann die Wahrnehmung des Hausrechts sein. Grundsätzlich ist es dem Eigentümer eines Grundstücks erlaubt, zum Schutz des Objekts Kameras aufzustellen. Doch dieses Recht ist an strenge Bedingungen geknüpft und darf keineswegs als Freibrief verstanden werden. Soll beispielsweise der Eingangsbereich eines Gebäudes überwacht werden, darf die Kamera nicht mehr als eben diesen Bereich erfassen. Öffentliche Bereiche wie die Straße vor der Eingangstür dürfen in der Regel nicht per Kamera überwacht werden.
Aber auch innerhalb der Grundstücksgrenzen sind die Interessen der Betroffenen, etwa der Beschäftigten eines Unternehmens oder der Mieter eines Wohnhauses, zu schützen. Wer eine Kamera aufstellen will, ist in der Pflicht, nachzuweisen, dass er diese nicht verletzt."
Jedenfalls den öffentlichen Raum mit Hilfe einer Kamera zu
beobachten ist ebenso wenig verboten wie mit Hilfe einer
Brille, eines Fernglases oder mit unbewaffnetem Auge. Wer
nicht beobachtbar sein will, muss die Öffentlichkeit meiden.
zum glück kompletter unsinn.
http://de.wikipedia.org/wiki/Video%C3%BCberwachung#B…
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/veroeffen…
Hallo,
Jedenfalls den öffentlichen Raum mit Hilfe einer Kamera zu
beobachten ist ebenso wenig verboten wie mit Hilfe einer
Brille, eines Fernglases oder mit unbewaffnetem Auge. Wer
nicht beobachtbar sein will, muss die Öffentlichkeit meiden.
Was veranlaßt dich, solchen Unfug zu schreiben?
Gruß:
Manni
Der von dir zitierte Artikel hebt auf das Aufzeichnen der gemachten Beobachtungen ab. Davon war bei mir anhand der genannten Analogien (Fernglas, brille, bloßes Auge) erkennbar nicht die Rede und auch im UP wird deutlich, dass gar nicht klar ist, ob es nur um eine Beobachtung oder um eine Aufzeichnung geht.
s.
zum glück kompletter unsinn.
Quatsch. Ich habe nichts davon geschrieben, dass man Bilder machen darf.
Hallo
Jedenfalls den öffentlichen Raum mit Hilfe einer Kamera zu
beobachten ist ebenso wenig verboten wie mit Hilfe einer
Brille, eines Fernglases oder mit unbewaffnetem Auge. Wer
nicht beobachtbar sein will, muss die Öffentlichkeit meiden.Was veranlaßt dich, solchen Unfug zu schreiben?
Was veranlasst dich, meinen Text nicht aufmerksam zu lesen und vorsichtigst zu interpretieren? Weder schreibe ich von einer elektronischen Kamera noch davon, dass Bilder gemacht werden.
Gruß
s.
zum glück kompletter unsinn.
Quatsch. Ich habe nichts davon geschrieben, dass man Bilder
machen darf.
du hast meine links nicht gelesen. es ist komplett banane, ob du mit der kamera nur beobachtest oder das ganze aufzeichnest. die kamera allein ist schon ein verstoß gegen das persönlichkeitsrecht und VERBOTEN.
dein aussage bleibt unsinn. und das ist auch gut so.
zum glück kompletter unsinn.
Quatsch. Ich habe nichts davon geschrieben, dass man Bilder
machen darf.du hast meine links nicht gelesen. es ist komplett banane, ob
du mit der kamera nur beobachtest oder das ganze aufzeichnest.
die kamera allein ist schon ein verstoß gegen das
persönlichkeitsrecht und VERBOTEN.
Ich habe deine Links sehr wohl gelesen, das Problem ist nur, dass sie auf die von mir geschilderte Handlungsweise nicht zutreffen. So lange ich bei einer Beobachtung der Öffentlichkeit keine Bildaufzeichnungen mache, darf ich mir Leute angucken, so viel ich mag. Ob ich das durch eine Brille tue, durch ein Fernglas, durch eine Klopapierrolle oder durch ein Kameraobjektiv, ist dabei völlig gleichwertig. Jegliche diesbezügliche Unterscheidung wäre sachlich nicht gerechtfertigt und daher rechtsunwirksam.
Einen Datenschutz und ein Persönlichkeitsrecht gibt es nur, wenn bei der Beobachtung auch Daten erhoben, also Aufzeichnungen gemacht werden. Und auch dann ist es wiederum egal, auf welche Weise man die geschützten Daten gewinnt.
Ich habe deine Links sehr wohl gelesen,
hast du nicht. auf seite 10 im zweiten link steht:
„Weiterhin kann es keinen Unterschied machen, ob es zu einer Aufzeichnung kommt oder nicht. Unter der Berücksichtigung der technischen und tatsächlichen Begebenheiten geht von jeder Kamera ein Überwachungsdruck aus, der die Betroffenen un unzulässiger Weise in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt.“
Es gab übrigens auch ein Urteil zu einem ähnlichen Fall. Damals hat ein Gericht entschieden, dass eine KameraATTRAPPE zu entfernen war, die auf ein Nachbargrundstück gerichtet war.
Deutlich genug? Du hast Unrecht.
Also öffentliche Bereiche mit einer Überwachungskamera oder so zu filmen ist verboten, seiten es worde genehmight und es ist z.B. ein Weg vor der Firma oder so. Da kenne ich ne gute Seite, da steht einiges was man darf und was nicht uvm. Ist sehr Interessant! Mich pakt bei bestimmten Dingen immer mal die neugier und da fange ich an zu googeln und zu suchen usw.
Lg.