Hallo,
besteht die Möglichkeit dass im Mietvertrag einer einzeln vermieteten Garage eine rechtsgültige Regelung zu formuliert ist, nach der es dem Vermieter (Privatperson) gestattet ist nach einer fristgerechten Mietkündigung den Inhalt der Garage entsorgen oder verwerten zu lassen (Verwertung zur Aufrechnung gegen eventuelle Mietrückstände)?
Wird dies von der Vertragsfreiheit gedeckt oder ist das gänzlich ausgeschlossen?
Wie müsste eine derartige Formulierung aussehen?
Viele Grüße
thovan