"Beratende Funktion" des AN nur schriftlich erlaubt! Diskriminierung?

Für einen AN im öffentlichen Dienst gilt laut Verwaltungsvorschrift, dass er bei Themen, die seinen Arbeitsbereich betreffen, „beratend hinzugezogen werden muss“.
Vor einer Sitzung mit einigen solcher Themen hat er seinen AG schriftlich daran erinnert, dass er dieses Recht hat, aber der AG hat geantwortet, er solle sich dazu nur schriftlich äußern und man werde dann in der Sitzung ohne den AN darüber diskutieren!
M. W. bedeutet die Vorschrift aber, dass der AN bei dem, was seinen Arbeitsbereich betrifft, beratend in Präsenz die Chance haben muss, auf alle aufkommenden Fragen, Argumente, Widersprüche zu antworten, bis zum Ende der Diskussion!
Der og. Plan des AG ist m. W. professionell verwerflich, Diskriminierung und Mobbing!
Was könnt Ihr dazu sagen?

Hi

wenn in der Verwaltungsvorschrift nicht explizit steht in welcher Form die Beratung zu erfolgen hat oder dass diese Beratung in Präsenz zu erfolgen hat, kann der AG die Stellungnahme auch schriftlich anfordern :woman_shrugging:

Es ist dann Sache des AN diese Stellungnahme so zu formulieren, dass keine essentiellen Fragen offen bleiben. Man kann anbieten für ggf auftretende Rückfragen erreichbar zu sein (telefonisch, Videocall, persönlich)

Gruß h

Wofür es natürlich einen Nachweis geben sollte. Der AG darf das Schriftstück nicht einfach ignorieren oder es den übrigen Diskussionsteilnehmern vorenthalten.

Lass mal die Kirche im Dorf.
„Diskriminierung“ bedeutet, dass jemand aus sachlich nicht nachvollziehbaren Gründen anders behandelt wird als andere.
Gibt es andere AN, die „beratend hinzugezogen werden“ und immer in den Sitzungen dabei sind?

„Mobbing“ ist laut Wikipedia

psychische Gewalt, die durch das wiederholte und regelmäßige, vorwiegend seelische Schikanieren, Quälen und Verletzen eines einzelnen Menschen durch eine beliebige Art von Gruppe oder Einzelperson definiert ist. Zu den typischen Mobbinghandlungen gehören u. a. Demütigungen, Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen, Zuweisung sinnloser Aufgaben und anderweitiger Machtmissbrauch, Gewaltandrohung, soziale Exklusion oder eine fortgesetzte, unangemessene Kritik an einer natürlichen Person oder ihrem Tun

Deine Schilderung klingt zwar so, als mögen sich AG und AN nicht besonders und der AG möchte sich den AN vom Leib halten, aber von Mobbing sind wir hier doch sehr weit entfernt.

Gruß,

Kannitverstan

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Hallo,

ohne Kenntnis des exakten Wortlautes dieser Verwaltungsvorschrift lässt sich das Vorgehen sowieso nicht beurteilen.
„beratend hinzuziehen“ kann sehr wohl auch durch schriftliche Stellungnahmen erfolgen.
Es ist Sache der Verantwortlichen, die „hinzuziehen“ müssen, diese Hinzuziehung zu organisieren und ggfs. auch mit Zeitpunkt, Inhalt und Form zu dokumentieren, wenn es um Entscheidungsprozesse geht.

&tschüß
Wolfgang

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Inzwischen hat mir ein RA zu besagter Vorschrift gesagt, „Beratung“ meine eine Zusammenkunft, andernfalls wäre der Begriff (auch schriftliche) „Stellungnahme“ üblich. Daher verlange die Vorschrift, dass der AN persönlich in der Sitzung, also "in Präsenz"dabei sein muss!

Hallo,

wenn Du schon einen Anwalt (Fachanwalt für Verwaltungsrecht?)kontaktiert hast, warum brauchst du dann hier noch Bestätigung?

Kann aus dem Gesamtzusammenhang heraus so stimmen, muß aber nicht, denn

kann etwas anderes bedeuten als
„beratend teilnehmen an Sitzungen“

Aber da Du ja nicht nur in diesem Thread nur Textschnipsel herausrückst und andere denkbare Interpretationen nicht akzeptierst, ist eine weitere Diskussion sowieso müßig.

&tschüß
Wolfgang

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