Beratende Tätigkeit im Datenschutz

Hallo,

ich biete meine Dienste als externer Datenschutzberater an und habe jetzt einige Firmen, die bei mir anfragen, ob ich ihnen die Dokumente bereitstellen kann und die Mitarbeiter entsprechend schulen kann, ohne als externer DSB zu fungieren – somit eine Pauschale ohne weitere Betreuung. Ich komme aus der IT und bin somit kein Anwalt. Man sagte mir in diesem Falle sei eine Beratung nicht möglich, da diese immer rechtsverbindlich sei und ich ohne Auftrag als DSB keine Rechtsberatung machen dürfe. Da ginge es um die Haftung.

Ist dies so korrekt? Darf ich nur für Firmen tätig werden, sofern sie mich als ext. DSB benennen?

Da hat sich inzwischen einiges getan:

Und hier:
https://justiz-und-recht.de/rechtsanwaelte-als-externe-datenschutzbeauftragte/
empfiehlt sich ein Rechtsanwalt als Berater für Datenschutz - was im Umkehrschluss bedeutet, dass auch ein Nicht-Rechtsanwalt beraten darf.