Mich interessiert folgender Fall:
Ein Versicherungsvertreter berät eine ältere Kundin zu einer gewerblichen Inhaltsversicherung, welche einen Rundumschutz bietet, preismindernd und enfernt dabei die Elementarversicherung. Da die Kundin seit zig Jahren in dem Haus wohnt, hätte sie nie der verringerung des Versicherungsschutzes zugestimmt, hätte man ihr dies auch so deutlich gesagt, da ca. 50 m vom Haus ein größerer Fluß fließt und das Haus sehr tief liegt.
Meine Frage ist: Was sagen die Experten, ist der Berater in der Haftung ? Wenn ja, wie weist man ihm dies nach und auf Grund welcher gesetz-lichen Bestimmungen kann man ihm dies anlasten ?