Hallo,
Ich bin in einem ganz normalen Angestelltenverhältnis.
Nun habe ich von ein paar Firmen die Möglichkeit
bekommen parallel zu meinem Job für diese beratend und
schulend tätig zu sein. Meine Aufgabe wäre dabei, diese
Firmen in Themen der Kommunikationstechnik zu unterstützen.
Da ich dies studiert habe und früher schon als (angestellter)
Berater gearbeitet habe, ist das fachlich auch nicht das
Problem.
Leider habe ich keine Ahnung was ich machen muss, damit ich
diesen Firmen auch Rechnungen schreiben darf. Brauche ich
ein Gewerbeschein? Wie sieht das mit einer freiberuflichen
Nebentätigkeit aus? Wo muss ich mich anmelden? Was muss
ich bei der Steuer berücksichtigen.
Hat da jemand schon Erfahrung?
Danke
Holger
Hi Holger,
du brauchst in erster Linie die (sinnvollerweise schriftliche) Genehmigung deines Arbeitgebers. Vereinbart, inwieweit er diese Tätigkeit zulässt (Zeit, Tage). Dann mußt du auf dem Gewerbeamt einen Gewerbeschein beantragen, alles weitere (Finanzamt etc.) kommt automatisch per Post. Konsultiere aber vielleicht einen Steuerberater, Selbstständigkeit kann auch freiberuflich, kann als Kleinunternehmen (wg. Mehrwehrtsteuer)… ausgeübt werden.
Gruß
André
Hi
du brauchst in erster Linie die (sinnvollerweise schriftliche)
Genehmigung deines Arbeitgebers.
Ist das wirklich so?
Ich meinte gehört zu haben, daß der Arbeitgeber nur informiert werden muß, und der gar keine Möglichkeit zum Einspruch hat, wenn die Arbeit des Arbeitnehmers für ihn dadurch nicht in Mitleidenschaft gezogen wird und der Arbeitnehmer nicht als Konkurrenz arbeitet.
Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege.
CU
Christian
Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege.
Hallo Christian,
hiermit korrigiere ich dich!!
Schau mal in deinem Arbeitsvertrag, da steht das ganz konkret drin. Der AN hat jede Nebentätigkeit, Ehrenamt, etc. vom AG schriftlich genehmigen zu lassen. Wenn dein AG diese Tätigkeiten nicht angezeigt bekommt und es kommt (wie es meistens ja auch passiert) heraus, dann ist dieses ein fristloser Kündigungsgrund. Die Begründung liegt darin begründert, das:
a)Der AG abschätzen und akzeptieren muß, in wieweit die Tätigkeiten neben der Arbeit die Arbeitsleistung des AB beeinträchtigen könnte (Zeitaufwand, Risikofaktor, Einfluß von sich überschneidenen Zeiten,etc.).
b) Ob die Nebentätigkeit die Interesse der Firma tangiert (direkte Konkurenz, Ansehen der Firma geschädigt werden könnte,etc.).
Ist der AG mit der Tätigkeit einverstanden, wird diese schriftlich genehmigt und auch die Bedingungen fixiert. Achte also bitte genau darauf, welche Schritte du einleitest.
Weiterhin spreche auch mit deiner Krankenkasse, in wieweit deine zusätzlichen Einkünfte dort angerechnet werden. Desweiteren achte auf deine Versicherungen:
-Private Haftpflicht sichert nicht die Schäden aus deiner selbstständigen Tätigkeit ab.
-Rechtschutz auch nicht
So, das wäre es erstmal. Ich wünsche dir viel Spaß bei den Vorbereitungen.
Gruß
Martin
Hi,
Ich meinte gehört zu haben, daß der Arbeitgeber nur informiert
werden muß, und der gar keine Möglichkeit zum Einspruch hat,
wenn die Arbeit des Arbeitnehmers für ihn dadurch nicht in
Mitleidenschaft gezogen wird und der Arbeitnehmer nicht als
Konkurrenz arbeitet.
Das stimmt grundsätzlich. Jedoch unterstellt jeder Arbeitgeber, das AN seine volle Arbeitskraft dem Unternehmen gibt. Keiner teilt freiwillig. Somit könnte eine Nebentätigkeit zum Kündigungsgrund avancieren. In manchen Arbeitsverträgen wird eine Nebentätigkeit von vornherein genehmigungspflichtig. Nachlesen!
Gruß
André
Danke…
…schön für die Korrektur. 
CU
Christian