Der Anwalt darf nicht einen Mandanten ablehnen, weil der nur einen Beratungsschein vorlegt! Das ist ein Verstoß gegen die Berufsordnung.
http://www.brak.de/w/files/02_fuer_anwaelte/bora_sta…
(§ 16a)
Das ist allerdings die Theorie. In der Praxis ist der Paragraph faktisch wirkungslos. Der Anwalt muss nur sagen, dass er plötzlich überlastet ist und keine Aufträge mehr annehmen kann, dann dürfte der Mandant kaum Möglichkeiten haben, das Gegenteil zu beweisen. Letztlich ist es dann ohnehin fraglich, ob es sinnvoll ist, einen Anwalt zu haben, der gezwungen werden musste, für einen zu arbeiten.
Trotzdem würde es nicht schaden, wenn dem ein oder anderen Rechtsanwalt hin und wieder mal vor Augen geführt würde, dass er diese Verpflichtung eigentlich hat!