Hallo,
darf die AA dem zum 30.04. gekündigtem Arbeitnehmer, der aber noch krankgeschreiben ist, Beratung oder info verweigern, solange die Krankschreibung aktiv ist?
Danke
MM
Hallo,
Hallo,
darf die AA dem zum 30.04. gekündigtem Arbeitnehmer, der aber
noch krankgeschreiben ist, Beratung oder info verweigern,
solange die Krankschreibung aktiv ist?
Um welche Art von Info würde es denn gehen ?
Danke
MM
mfg
nutzlos
Hallo,
darf die AA dem zum 30.04. gekündigtem Arbeitnehmer, der aber
noch krankgeschreiben ist, Beratung oder info verweigern,
solange die Krankschreibung aktiv ist?
Nein, es gilt „§ 29 SGB III, Beratungsangebot
(1) Die Agentur für Arbeit hat Jugendlichen und Erwachsenen, die am Arbeitsleben teilnehmen oder teilnehmen wollen, Berufsberatung und Arbeitgebern Arbeitsmarktberatung anzubieten.
(2) Art und Umfang der Beratung richten sich nach dem Beratungsbedarf des einzelnen Ratsuchenden.
(3)…“
Da steht also nix, dass man arbeitslos sein muß.
Bei einer lang dauernden AU müßte man fragen, ob dies zum gegenwärtigen Zeitpunkz sinnvoll ist.
Gruß
Otto