Beratung Güterstand

Hallo!

Wer berät einen vor oder kurz nach einer Eheschließung kompetent über den Sinn der verschiedenen Güterstände, Folgen, Risiken usw.?

Viele Grüße,
Snoef

Hallo,

ein Anwalt ?!?

Gruß

Matthias

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Hallo Swantje,

ein Anwalt oder Notar ist der richtige Ansprechpartner. Der Anwalt (ggf. Fachanwalt für Familienrecht) kommt üblicherweise etwas teurer, wird sich aber dafür dann auch mehr Zeit nehmen, der Notar macht die Beratung nur im Zusammenhang mit dem dann ggf. zu beurkundenden Ehevertrag und hat aufgrund der hierfür maximal abzurechnenden Urkundsgebühr üblicherweise weniger Interesse an einer ausführlichen Beratung.

Wobei allerdings die Güterstände allein nicht so das große Problem sind. Die gesetzliche Zugewinngemeinschaft ist grundsätzlich keine schlechte Lösung. Das vor der Ehe bestehende Vermögen bleibt bei den Ehegatten, im Fall der Scheidung oder des Todes eines Ehegatten wird dann der von beiden während der Ehe gemachte Zugewinn zusammengezählt, halbiert und ausgeglichen. Erbrechtlich steht dem überlebenden Ehegatten neben Kindern bzw. Eltern 1/4 Erbteil und 1/4 pauschaler Zugewinnausgleich zu (im Volksmund=1/2 Erbteil), ggf. kann es sich für den überlebenden Ehegatten lohnen einen konkreten Zugewinnausgleich zu fordern.

Bei Gütertrennung führt jeder seine eigenen Bücher, es gibt keinen Zugewinnausgleich im Fall der Scheidung oder des Todes eines Ehepartners. Der Erbteil variiert aufgrund der ggf. vorhandenen weiteren Erben etwas komplizierter von 1/4 - 1/1.

Die Gütergemeinschaft ist von eher theoretischer Bedeutung.

Wichtiger als der Güterstand sind allerdings die weiteren im Rahmen eines Ehevertrags möglichen Bestimmungen, die sehr auf den Einzelfall bezogen sein sollten. Will man die Sache daher richtig anpacken geht man auf gar keinen Fall einfach zum Notar mit dem Wunsch Gütertrennung zu vereinbaren, sondern lässt sich zu diesen weiteren Punkten umfassend beraten. Gerade im Unterhaltsbereich gibt es inzwischen viele Einschränkungen. Heraus kommt dann üblicherweise eine so genannte modifizierte Zugewinngemeinschaft, bei der man grundsätzlich die Zugewinngemeinschaft behält, aber eben bestimmte Dinge hiervon ausnimmt (z.B. Unternehmen eines Ehegatten) und die erbrechtlichen Fragestellungen individuell erbvertraglich regelt.

Gruß vom Wiz

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