Beratung im Amtsgericht ?

Kann ich von einem/r Rechtspfleger/in im Amtsgericht erwarten, daß er/sie Hilfestellungen beim Ausfüllen der hauseigenen Formulare leistet ? Wer hat auch schlechte Erfahrungen bezüglich Freundlichkeit und Kompetenz gemacht ?

Hallo Helmut,

Kann ich von einem/r Rechtspfleger/in im Amtsgericht erwarten,
daß er/sie Hilfestellungen beim Ausfüllen der hauseigenen
Formulare leistet ? Wer hat auch schlechte Erfahrungen
bezüglich Freundlichkeit und Kompetenz gemacht ?

Wenn Du Dein Anliegen so vorträgst, wie Du es hier tust (ich nenne es ‚dahingerotzt‘)? Nein, sicherlich nicht, zumal ein Rechtspfleger für solche Geschichten nicht zuständig ist.

Aaaaaaaaaber: Die Gerichte verfügen für gewöhnlich für eine Rechtsberatungsstelle, die auch in puncto Formulare & Co. die bestens informiert sind und Dir helfen können. Dazu wurden sie ja auch eingerichtet.

Viele Grüße

Tessa

kuckst du hier

http://www.anderfuhr-buschmann.de/Rechtsberatung_Kos…

Geht es nur um Formularausfüllen, kannst Du Dich auch ans Amtsgericht wenden.

Vielen Dank für Deine dahingerotzte Antwort.
Was meinst Du mit „solche Geschichten“ ? Die vom Amtsgericht angebotenen Leistungen sollten doch auch adäquat betreut werden. Oder ?

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Kann ich von einem/r Rechtspfleger/in im Amtsgericht erwarten,
daß er/sie Hilfestellungen beim Ausfüllen der hauseigenen
Formulare leistet ? Wer hat auch schlechte Erfahrungen
bezüglich Freundlichkeit und Kompetenz gemacht ?

Hallo,

Du kannst natürlich beim Amtsgericht den Rechtspfleger bitte, für Dich einen Schriftsatz zu erstellen. Ob es sinnvoll ist, hier auch noch jemand zu beauftragen, der ein Formular ausfüllen soll, würde ich nicht zwangsweise in den Aufgabenbereich des Rechtspflegers rücken.

Gruss Günter

Ich dachte an die Beantragung eines PfüB. Ist das nun ein Schriftsatz nach Deiner Meinung ? Ich hielt das für ein Formular.

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Hallo Helmut,

Du kannst natürlich beim Amtsgericht den Rechtspfleger bitte,
für Dich einen Schriftsatz zu erstellen. Ob es sinnvoll ist,
hier auch noch jemand zu beauftragen, der ein Formular
ausfüllen soll, würde ich nicht zwangsweise in den
Aufgabenbereich des Rechtspflegers rücken.

Gruss Günter

Ich dachte an die Beantragung eines PfüB. Ist das nun ein
Schriftsatz nach Deiner Meinung ? Ich hielt das für ein
Formular.

Du kannst natürlich auch hier die Hilfe eines Rechtspflegers in Anspruch nehmen. Grundsätzlich sind Rechtspfleger auch dafür da, den Bürgern bei ihren Geschäften vor Gericht behilflich zu sein und zu helfen, Formulare auszufüllen oder Schriftsätze zu erstellen. Ich sprach nur an, dass es nicht erforderlich ist, dass jedes Formular der Rechtspfleger ausfüllt.

Gruss Günter

Hallo Günter, Du hörst Dich so an, als ob Du Ahnung hast, was die Vorgänge bei Gericht betrifft. Wie sollte ich Deiner Meinung nach reagieren, wenn die zuständige Rechtspflegerin jedwede Hilfe ablehnt, mit der Bemerkung dafür sei ein Rechtsanwalt zuständig, nicht sie ?

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Hallo Helmut,

setze Dich bitte direkt mit mir in Verbindung. Wenn der konkrete Sachverhalt bekannt ist, kann ich Dir möglicherweise weiterhelfen. Der Austausch von persönlichen Informationen eignet sich nur für den direkten Kontakt.

Gruss Günter

Hallo Helmut,

ich weiss natürlich nicht, in welchem Bundesland Du lebst und kann selber nur für Rheinland-Pfalz sprechen, wo meine Frau beim Amtsgericht arbeitet.

Wie sollte ich Deiner
Meinung nach reagieren, wenn die zuständige Rechtspflegerin
jedwede Hilfe ablehnt, mit der Bemerkung dafür sei ein
Rechtsanwalt zuständig, nicht sie ?

Ein Rechtspfleger ist ein Mittelding zwischen einem Verwaltungsbeamten und einem Richter. Die Aufgaben der Rechtspfleger wurden (bevor diese Funktion eingeführt wurde) von Richtern wahrgenommen. Betrachte sie also als so eine Art „Richter-light“.

Die Beratung und Hilfe von „Kunden“ des Gerichtes ist nicht Aufgabe eines Rechtspflegers - genausowenig wie eines Richters. Aber: es gibt sehr wohl Rechtspfleger, bei denen es aufgrund der ausgeübten Funktion zu den Aufgaben gehört, zumindest Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen zu geben. Zum Beispiel wird die Rechtsantragstelle von einem Rechtspfleger geführt. Auch Nachlass-Rechtspfleger müssen dem Kunden etwas mehr unter die Arme greifen.

Sobald es aber in den Bereich Beratung geht, greift wieder das Gesetz und die Rechtspfleger dürfen es nicht - auch wenn sie wollten.

Gruß
Stefan