Beratung in der Familie

Hallo zusammen,

vor einiger Zeit, ich glaube im Steuerkompass, oder Konz habe ich gelesen, dass man in der Familie „beratend tätig“ sein darf. Leider kann ich gerade die entsprechende Passüage nicht nachlesen, da die Bücher „verliehen“ sind.

Ist die Erinnerung korrekt?

Gilt das auch für „ungelernte“?

Grüße Alex

Hallo Alex,

die Frage des Verbots der Beratung, bzw. Hilfeleistung in Steuer- oder Rechtssachen, wird immer wieder überinterpretiert. Untersagt ist lediglich die „g e s c h ä f t s m ä ß i g e“ Hilfeleistung durch Personen, die nicht dafür ausgebildet sind (siehe z. B. § 2 Steuerberatungsgesetz). Ansonsten darf selbstverständlich jeder, der eine Meinung zu, oder Erfahrung mit steuerlichen oder rechtlichen Angelegenheiten hat, dieses gegenüber anderen (auch Fremden) kundtun. Er/sie darf das nur nicht in organisierter Form tun und insbesondere dafür kein Geld verlangen. Auch Fachleute dürfen Ratschläge erteilen, ohne dies geschäftsmäßig zu tun; bspw. in solchen Foren wie www; es muss lediglich sichergestellt sein, dass sie dies nicht im Rahmen ihrer Berufsausübung machen, also in erster Linie unentgeltlich. Ein gravierender Nachteil bei der nicht geschäftsmäßigen Beratung besteht allerdings darin, dass für den Fall einer fehlerhaften Beratung kein Haftungsschutz und keine Regressmöglichkeit besteht.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

danke für die ausführliche Antwort.

Grüße Alex