Beratung in unterhaltsfragen bei privatinsolvenz kind u. frau trotz elterngeld

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu folgendem Fall:
Mann A befindet sich in der Privatinsolvenz, diese läuft bis
2015.Mann A und Frau B sind dieses Jahr Eltern geworden,und seit okt09 auch verheiratet. Wie wirkt sich das auf die Insolvenz aus?

Frau B möchte mind. 2 Jahre nicht arbeiten gehen, da sie voll und ganz
für das gemeinsame Kind da sein möchte. Momentan bekommt sie daher das
Elterngeld. Vor der Geburt des Kindes wurden knapp 280 € Pfändung
abgeführt, da Mann A ja nun Unterhaltsverpflichtet ist - fällt bei seinem Gehalt keine Pfändung mehr an.

Wäre er bei einer Heirat auch gegenüber Frau B Unterhaltsverpflichtet?
Sprich hätte er dann zwei Unterhaltspflichtige Personen? Was ist mit
dem Geld das Frau B auf ihrem Konten hat - können die Gläubiger hier
an sie treten und ihre Konten pfänden?

Vorab vielen Dank für eure Antworten!!

hallo,

ich kann leider nicht antworten - habe keine kenntnis in einem solchen fall

Falls Frau B für die Schulden ihres Mannes nicht mitunterschrieben oder gebürgt hat, hat Frau B nichts mit der Privatinsolvenz ihres Mannes zu tun.
Mann A hat einen nicht pfändbaren Freibetrag.
Mann A und Frau B sind seit Okt.2009 verheiratet.
Somit sind zwei Personen, Frau B und Kind, unterhaltsberechtigt. Solange Frau B nichts verdient.
Das Konto von Frau B hat nichts mit der Privatinsolvenz von Mann A zu tun.
Banken dürfen auch keine Auskunft über das Konto von Frau B an den Mann A geben.
Für die Gläubiger ist der Schuldner, Mann A, zuständig und nicht seine Ehefrau.
Immer vorausgesetzt, Frau B hat nichts unterschrieben.

Hallo Fee36!

Vorab möchte ich betonen, dass ich kein Fachexperte auf dem angefragten Gebiet bin. Habe lediglich Bekannte mit ähnlich gelagerten Problemen. Das einzige, was ich mit einiger Gewissheit sagen kann ist, dass die Frau nicht für Schulden des Mannes haftbar gemacht werden kann, welche noch vor der Eheschliessung gemacht wurden. Ausserdem dürfen die Gläubiger auch nicht Konto/Geld der Frau anrühren oder sperren. Für nähere Auskünfte sollte man in solchen Fällen auf JEDEN FALL!!! einen Anwalt hinzuziehen!!! Bei geringem einkommen, oder wenn man keine Rechtschutzversicherung hat, bekommt man dazu auch so genannte Prozesskostenbeihilfe! Dazu kann ein Anwalt aber auch genauere Auskünfte geben. Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.
Frohe Ostern!

Gruß M. Sorg (Nudelella)