Beratung zu Kaufvertrag

Hallo,
ich möchte mich gerne zu einem mir vorliegenden Bauträgervertrag beraten lassen (es geht ja schließlich um viel Geld).
Wer macht sowas ?
Anwälte ? Notare ?
Was kostet das ?
Stundensätze ? Gebührenordnung ?
Sind die Kosten verhandelbar ?
Danke im Voraus
BW

Hallo Bullwinkel,

wir haben 2005 gebaut, mit einem Vertreter des BSB:
http://www.bsb-ev.de/
Der BauIng. hat den Vertrag in baulicher Hinsicht geprüft und an einen Fachanwalt weitergegeben, der die juristische Seite geprüft hat.
Kostete so um die 300 € alles in allem.

Das grösste Problem bei uns war die Zahlungsweise. Wir haben nach Baufortschritt gezahlt, die einzelnen Gewerke waren aber viel zu teuer angesetzt und es blieb nur eine kleine Schlussrate.
Zudem wurde ein Fertigstellungstermin vereinbart mit Vertragsstrafe.
Die entsprechenden Formulierungen bekommst du dann vom Sachverständigen.

Die weitere Bauaufsicht, vor allem die Abnahmen hat der BauIng auch übernommen, daß der Bauträger davon wusste, war sicherlich auch ein Kriterium dafür, dass alles so gut geklappt hat.

Alles in allem hat uns der ganze Spaß nicht mal 1 % der Bausumme gekostet, Gott allein weiß, was uns alles erspart geblieben ist…
Ein Fall für div. Fernsehsender sind wir sicherlich nicht!

grüsse
dragonkidd

hallo,
Anwälte und Notare sind da sicher nicht der richtige Ansprechpartner.
Am besten einen Architekten (Oder wie schon empfohlen Bauingenieur),
die machen sowas dann unabhängig und sind damit „auf Deiner Seite“.
Darauf achten, dass die auch alles können, was Du willst, eben von der
Prüfung der Pläne bis zur Formulierung des Vertrages. Wenn der
Bauträger etwas dagegen hat (alles schon erlebt), dann kann man davon
ausgehen, dass von seiner Seite auch nicht alles zu Deinen Gunsten
geplant war. Schau mal unter architekturberatung.de, ob es in Deiner
Nähe jemanden gibt. Kosten auch so um die 300 Euro.
vE
Richard

Hallo,

Anwälte und Notare sind da sicher nicht der richtige
Ansprechpartner.

Wir reden von „Verträgen“, wir reden von Recht, und da sollen Anwälte nicht die richtigen Ansprechpartner sein???

Sorry, aber das ist doch nun wirklich sowas von …

Natürlich beraten Anwälte in solchen Dingen, und es macht auch Sinn, sich anwaltlichen Rat in so einer Situation zu holen. Ich denke nicht, dass ein Architekt der richtige Ansprechpartner für Klauseln zum Übergang von Verkehrssicherungspflichten, Rückabwicklung, Haftung, Vollstreckbarkeit, … ist.

Natürlich sollte man bei einem Hauskauf auch einen Spezialisten für die technischen Dinge haben, aber der alleine reicht eben nicht. Denn das schönste Haus nützt einem gar nichts, wenn der Kauf rein rechtlich in die Hose geht, und dann die Knete weg und der Einzug in weiter Ferne ist.

BTW: Ein Notar nützt an der Stelle gar nichts, weil seine Aufgabe gerade nicht die parteiische Beratung einer Seite, sondern die möglichst neutrale Position zwischen den beiden Parteien einnimmt. D.h. er darf und kann nur da einschreiten, wo Dinge rechtlich unhaltbar sind. Unterhalb dieser Schwelle gibt es aber jede Menge dispositives Recht, das jede Seite so gut wie möglich versuchen sollte, für sich zu nutzen. Und dabei hilft eben nur der parteiische Fachmann.

Gruß vom Wiz, der solche Dinge ganz regelmäßig macht, und immer wieder Mandanten damit verblüfft, was man versucht hat, ihnen für Dinger ans Knie zu nageln, die ihnen selbst - und garantiert auch keinem technischen Baufachmann - aufgefallen wären. Und die dann immer wieder erstaunt sind, wie schnell und einfach die entsprechenden Klauseln dann wieder aus den Entwürfen verschwinden, wenn man die andere Seite dann offen darauf hinweist.

Hallo,

Wir reden von „Verträgen“, wir reden von Recht,

ja, eigentlich hatte ich dies gemeint. Ein Bauträgervertrag ist lang und kompliziert. Die technischen Sachen, Leistungsumfang wie Standardausstattung, Sonderleistungen usw. kann ich bewerten.
Den Rest möchte ich von einem Anwalt (scheint wohl der richtige zu sein) prüfen lassen, z.B. ich kann nicht einziehen, weil noch nicht fertiggestellt, Mängelhaftung, Abnahme etc.
Daher für diesen Bereich nochmal nachgefragt:
Was kostet das ?
Stundensätze ? Gebührenordnung ?
Sind die Kosten verhandelbar ?
und:
Wie hiesse die Fachbezeichnung des Anwaltes ? Baurecht? oder gibt es spezielles für Immobilienkauf ?
Grüße
und Danke an alle bisherigen Antworter
BW

Hallo,

Den Rest möchte ich von einem Anwalt (scheint wohl der
richtige zu sein) prüfen lassen, z.B. ich kann nicht
einziehen, weil noch nicht fertiggestellt, Mängelhaftung,
Abnahme etc.

Genau so.

Daher für diesen Bereich nochmal nachgefragt:
Was kostet das ?

Da wir im außergerichtlichen Bereich inzwischen Honorare vereinbaren müssen, kann man da pauschal nicht mehr so viel sagen. Ein gängigr Stundensatz wäre € 150,–. Kollegen ohne großen Overhead arbeiten teilweise auch für weniger. Ich würde mal je nach Umfang der Beratung mit einigen hundert Euro rechnen.

und:
Wie hiesse die Fachbezeichnung des Anwaltes ? Baurecht? oder
gibt es spezielles für Immobilienkauf ?

Es gibt FA für Bau- und Architektenrecht. Allerdings darf man die FA-Bezeichnungen nicht so verstehen, dass dies die einzigen Kollegen wären, die sich in einer bestimmten Materie auskennen. Die Lehrgänge sind teuer, man muss hohe Fallzahlen nachweisen, hat für den Erhalt der Zulassung laufende Kosten, … Daher macht nicht jeder, der sich spezialisiert hat auch den Schritt zum FA.

Gruß vom Wiz

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Auch hallo,
leider war ich

aber das ist doch nun wirklich sowas von …

dass ich hellseherisch nicht ahnen konnte, dass der Frager sich mit den
technischen Dingen bestens auskennt. Wenn es „nur“ um Klauseln zum
Übergang von Verkehrssicherungspflichten, Rückabwicklung, Haftung,
Vollstreckbarkeit … geht, dann ist ein Anwalt natürlich beste Wahl.

vG
Richard