Guten Abend,
wo bekäme man diesen Hilfeschein und was bedeutet dieser bzw. wie lange dauert die Beantragung?
Danke und Grüße, I.
Guten Abend,
wo bekäme man diesen Hilfeschein und was bedeutet dieser bzw. wie lange dauert die Beantragung?
Danke und Grüße, I.
Hallo,
ich vermute, dass eine „Prozesskostenhilfe“ gemeint ist.
Einfach diesen Begriff bei Tante Google eingeben und schon bekommt man alle Informationen, wie auch den gewünschten Vordruck.
Gruß Merger
Wie ich Hinweise auf Google liebe…
Hi!
wo bekäme man diesen Hilfeschein und was bedeutet dieser bzw.
wie lange dauert die Beantragung?
Ich finde es immer ein klein wenig erbärmlich, wenn einem Menschen, der nach Hilfe fragt, gesagt wird, er soll Google benutzen - zumal Du nach 2 Dingen gefragt hast…
Ich verlinke einfach mal auf eine Seite, aus der Du auch Hinweise zur Beratungshilfe bekommst.
VG
Guido
Wie ich HInweise auf allgemeinen Infos liebe…
… wenn man eine einfache Frage auch leicht hier beantworten kann.
wo bekäme man diesen Hilfeschein
Beim Amtsgericht-
und was bedeutet dieser bzw.
wie lange dauert die Beantragung?
Kommt darauf an, wie schnell man die notwendigen Unterlagen beisammen hat. ALG-II-Empfänger nehmen ihren Bescheid mit, dann dauert’s drei Minuten.
Ich habe genau diesen Link absichtlich gewählt, weil er einen Rechner beinhaltet. So kann man sich den Weg zum Gericht nämlich evtl. sparen…
Gruß
Guido
Kurze Nachfrage
wo bekäme man diesen Hilfeschein
Beim Amtsgericht-
Machen das idR nicht auch die beauftragten Anwälte?
VG
Guido
Kommt darauf an, wie schnell man die notwendigen Unterlagen
beisammen hat. ALG-II-Empfänger nehmen ihren Bescheid mit,
dann dauert’s drei Minuten.
Hallo,
nichts für ungut wwf - aber Beratungshilfe ist an ein wenig mehr geknüpft als an die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Es gibt etliche Fälle in denen ALG II Empfängern Beratungshilfe versagt werden muss - im Übrigen auch teilweise wegen zu hohen Vermögens.
ml.
wo bekäme man diesen Hilfeschein
Beim Amtsgericht-
Machen das idR nicht auch die beauftragten Anwälte?
Das ist die vom Gesetz vorgesehene zweite Möglichkeit gem. § 4 II BerHG, jedoch wird vom Rechtsanwalt dann oft § 7 BerHG nicht immer beachtet teilweise einfach ignoriert, weil wies ja ein wenig mehrarbeit darstellt - und dann beginnt das Hin und Her mit dem Amtsgericht…
Der schnellst und einfachste Weg ist tatsächlich der, dass der Ratsuchende sich vorab den Berechtigungsschein am AG holt.
ml.
Danke!