Beratungsfehler bei der Bank - was kann man tun?

Hallo,

angenommen, ein Ehepaar ist bei seiner Bank ziemlich heftig verschuldet (Ratenkredit). Sie lassen sich einvernehmlich scheiden und zahlen gemeinsam ihre Schulden zu gleichen Teilen weiter ab. Nachdem die beiden geschieden waren, hat die Bank die Ex-Frau ewig belabert, eine Kapitallebensversicherung abzuschließen. Der Bankberaterin war klar, dass die Frau sich mit Geldsachen überhaupt nicht auskennt und zu allem ja und Amen sagt. Natürlich war der Beraterin auch die hohe Verschuldung bekannt.

Nun möchten sowohl Ex-Mann als auch Ex-Frau ihre Girokonten bei der betreffenden Bank kündigen und die Bank scheint Schwierigkeiten machen zu wollen, weil der Kredit noch nicht ganz abbezahlt ist. Der Kredit würde von den Konten bei der jeweiligen neuen Bank aus weiter bedient werden. Eigentlich kann man sein Konto doch kündigen wie man lustig ist, oder? Darf die Bank den Ratenkredit kündigen, wenn die beiden mit ihren Girokonten (nicht überzogen) zu einer anderen Bank gehen wollen?

In der Geschichte mit der Lebensversicherung sehe ich einen klaren Beratungsfehler. Da muss die Bank doch wohl haften, oder? Die Frau hat niemanden abzusichern mit einer Lebensversicherung und die beste Kapitalanlage wäre gewesen, den Kredit so schnell wie möglich zurückzuzahlen. Sollte die Bank jetzt wegen der Girokonten einen Affen machen, kann man verlangen, dass die Lebensversicherung rückgängig gemacht wird (Rückzahlung der einbezahlten Beträge + marktübliche Verzinsung)? Da hätte man vielleicht ein kleines Druckmittel in der Hand…

Beim Ratenkredit wurde die Möglichkeit einer Sondertilgung vereinbart, die Zinsen müssen aber trotzdem bezahlt werden. Der Ex-Mann möchte nun die Hälfte des Restkreditbetrages vorzeitig zurückzahlen, so dass er zumindest theoretisch raus ist (ist schon klar, dass er weiter voll haftet, falls seine Ex-Frau nicht mehr zahlen kann). Dann sollte allerdings die monatliche Rate halbiert werden (bisher ging die ganze Rate vom Konto der Frau weg und der Mann überwies ihr jeweils seine Hälfte), da die Frau nicht den ganzen Monatsbetrag allein zahlen möchte (dadurch wäre sie zwar auch eher fertig, die monatliche Belastung wäre aber zu hoch). Muss die Bank die Raten halbieren (neuer Zahlungsplan) oder kann sie sich stur stellen? Wieviel Gebühren dürften da maximal anfallen?

Okay, das war jetzt alles ein bisschen viel und hoffentlich ging’s nicht zu sehr durcheinander… Ich habe Ende der Woche mit den beiden einen Termin bei der Bank und würde mich über eure Antworten sehr freuen - wenn’s geht, auch mit Paragraphenhintergurnd.

Lieben Dank

HariBoo

hallo,

zum girokontovertrag, der ist kündbar in der kündigungsfrist. die rückzahlung des darlehens ist in einem anderen vertrag geregelt. oder beruhen die schulden auf überziehung des giros und einer umschuldung? dann müsste man mal in die vereinbarung schauen. im üblichen ist selbst bei absolut verschuldeten personen girovertrag vom kreditvertrag unabhängig.

zur lebensversicherung. wo hat die bank beratungspflichten übernommen? ich denke die bank hat nur eine LV vermittelt, also wohl max. aufklärungspflichten verletzt. eine umfassende beratung wird hier in den meisten faellen schwer konstruierbar sein. warum und wie kam es zum abschluss der LV? aus welchen gründen wurde diese „verkauft“? auch die situation ist entscheidend, ist die frau in eine umfassende beratung gegangen (wie gehts weiter mit meiner finanziellen situation?) oder wurde ihr nur nebenbei mal eine LV schmackhaft gemacht. hier bedarf es einiger argumentationskunst einen aufklärungspflicht oder beratungspflicht zu konstruieren und dann auch noch eine pflichtverletzung herzuleiten. im übrigen wird es bisher auch an einem schaden fehlen und wenn dann ist dieser nur in höhe der enthaltenen vermittlungskosten zu sehen. auch kapital in einer LV wird verzinst und ist i.d.R. nicht wertlos verloren.

insoweit genau überlegen und wenn dann einen versierten RA zu rate ziehen.

mfg vom

showbee