Hallo an alle,
wenn jemand insgesamt sechs Besprechungstemine á 1,5 Stunden bei einem Scheidungsanwalt hatte, um eine Scheidungsvereinbarung aufzusetzen, ist es dann in Ordnung, wenn dieser Anwalt Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich addiert (66.239,40) und dann folgende Rechnung aufstellt:
7,5/10 Geschäftsgebühr nach §118…900,00
7,5/10 Besprechnugsgebühr nach §118…900,00
15/10 Vergleichsgebühr nach §23…1.800,00
Auslagenpauschale nach §26…20,00
Gesamt:…3620,00
16%MwSt…579,20
Summe:…4199,20
um dann pauschal 2000,00 + 320,00 MwSt, also 2320,00 anstelle von 4199,20 als Abschlußrechnung anzubieten?
Gibt es keinen „normalen“ Stundensatz, nach dem 6 Sitzungen a 1,5 Stunden berechnet werden können?
Viele Grüße
Pipo
p.s. sorry, Formatierung haut nicht ganz hin.