Beratungsgebühren beim Scheidungsanwalt

Hallo an alle,

wenn jemand insgesamt sechs Besprechungstemine á 1,5 Stunden bei einem Scheidungsanwalt hatte, um eine Scheidungsvereinbarung aufzusetzen, ist es dann in Ordnung, wenn dieser Anwalt Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich addiert (66.239,40) und dann folgende Rechnung aufstellt:

7,5/10 Geschäftsgebühr nach §118…900,00
7,5/10 Besprechnugsgebühr nach §118…900,00
15/10 Vergleichsgebühr nach §23…1.800,00
Auslagenpauschale nach §26…20,00
Gesamt:…3620,00
16%MwSt…579,20
Summe:…4199,20

um dann pauschal 2000,00 + 320,00 MwSt, also 2320,00 anstelle von 4199,20 als Abschlußrechnung anzubieten?

Gibt es keinen „normalen“ Stundensatz, nach dem 6 Sitzungen a 1,5 Stunden berechnet werden können?

Viele Grüße
Pipo
p.s. sorry, Formatierung haut nicht ganz hin.

Servus!

um dann pauschal 2000,00 + 320,00 MwSt, also 2320,00
anstelle von 4199,20 als Abschlußrechnung anzubieten?

Na so eine Unverschämtheit. Der Kerl soll gefälligst soviel abrechnen, wie er darf! Hält uns wohl für arme Leute, oder was? Nich mit mir! Jetzt kriegt er 5000, soll er doch sehen, wohin mit der Kohle…

Gibt es keinen „normalen“ Stundensatz, nach dem 6 Sitzungen a
1,5 Stunden berechnet werden können?

Gibt’s alles. Nur, wenn man vorher nichts vereinbart, dann gelten die gesetzlichen Sätze, und die standen zu der betreffenden Zeit in der BRAGO.

Außerdem sieht mir die Abrechnung ganz danach aus, als hätte der Anwalt zwischen den Sitzungen auch noch ein bißchen in der Sache gearbeitet. Bei einem „normalen“ Stundensatz von EUR 150 netto ist man da auch ganz schnell auf 2000