Beratungsgespr. mit ZA. Heil-und Kostenplan genehm

Ober- Und Unterkiefer (herausnehmbar). Nach Beratungsgespr. mit ZA. Heil-und Kostenplan genehmigt von Kasse 2011. Rg. muss nach alter Gebührenverordung abgerechnet werden. Woher weiß ich das? Nun kolossale Schwierigkeiten mit Oberkiefer-Prothese. Lässt sich nicht herausnehmen. Nur mit Gewalt vom ZA. Eigenleistung 8.500,- Euro. ZA hatte mehrmals die Versuche, die Prothese „herausnehmbar“ zu machen. 15.05.12 muss ich eine Anschlussheilbehandlung beginnen, sonst wird sie gestrichen. Kann ich unter Vorbehalt die Rechnung zahlen oder auch nur Teilbetrag, bis obere Prothese sich anstandslos lösen lässt zwecks Reinigung. Reinigung äußerst wichtig, da kein stabiles Immunsystem (Non-Hodgkin-Lymphom) und COPD. Kürzlich erst Lungenentzündung.

Hallo,

  1. Die Abrechnung der Prothese richtet sich danach, wann mit der Behandlung begonnen wurde. Dazu zählt aber nicht die Erstellung des Heil- und Kostenplanes. Wenn 2011 jedoch dafür Abdrücke genommen wurden oder Zähne beschliffen wurden, dann ist es richtig, dass nach der alten Gebührenordnung abgerechnet werden muss. Dies ist in den GOZ- Paragrafen geregelt. Diese Übergangregelung wurde im Paragrafen 11 festgelegt.

  2. In § 10 heißt es, dass die Rechnung zahlbar ist, wenn die Rechnung ausgestellt wurde. Dass man aus Kulanzgründen jedoch wartet, bis der Patient seine Erstattung der Versicherung bzw. Beihilfe erhalten hat, ist fast in den meisten Praxen der Regelfall.

  3. Natürlich muss der Zahnersatz funktionstüchtig sein. Selbst ein Versicherter der gesetzlichen Krankenkasse hat das Recht auf Nachbesserung.

Mein Vorschlag: Ich würde zwei Drittel des Rechnungsbetrages zahlen und den Rest nach Beseitigung der noch vorhandenen Probleme. Das sollte man jedoch entweder schriftlich oder mündlich dem Zahnarzt mitteilen. Der nächste Schritt wäre wohl der Gang zum Anwalt und ein Sachverständigengutachten. So was ist aber mit weiteren Kosten und Ärger verbunden, sodass ich zuerst mal den Weg der Nachbesserung wählen würde d. h. es werden noch witere Termine notwendig sein.
Gruß
Ina

Hallo Ina,
bis jetzt die beste Antwort von allen. Vielen Dank. War bei Verbraucherzentrale, Unabhängige Patientenberatung, Kassenzahnärztliche Vereinigung.

Deine Fragen sind etwas verwirrend für mich, weil viele Einzelheiten fehlen!
Erst einmal muss man wissen! Was sind das für Prothesen? Bei der Höhe der Zuzahlung gehe ich von einer sehr hochwertigen Arbeit aus. d.h. Teleskope/Geschiebe Implantate Modellguss
Auf den Zahnersatz hast du 2 Jahre Gewährleistung,
da kann nichts gestrichen werden
Die Zusatzbehandlung, sollte diese beantragt worden sein, kann neu beantragt werden. Sollte das allerdings auch ein ZE - HKP aus 2011 sein, Der verfällt und muss neu beantragt werden. Das ist aber kein Problem, nur die Behandlung und der ZE wird etwas teurer.
Was wird gestrichen ??
Ich würde dem Zahnarzt so Lange aufs Dach steigen, bis du zufrieden bist notfalls die Krankenkasse einschalten und um Hilfe bitten
Ein HKP von 2011 kann nur nach alter Gebührenordnung abgerechnet werden (Kassenteil)Bei den privaten Zusatzkosten gehe ich davon aus, daß dein Zahnarzt die höhren Sätze von 2012 nimmt.
Vergleiche Kostenvoranschlag mit der Rechnung dort ist das ersichtlich.
Eine Zusatzbehandlung würde ich erst beginnen, wenn die Prothesen OK sind, denn solltest Du nicht zufrieden sein, kannst Du auch den Zahnarzt wechseln
Ich hoffe ein geholfen zu haben
gruss
pk

Danke PK. Der Platz hätte wohl nicht ausgereicht, um alles detailgenau zu berichten. Ich muss am 15.05.12 meine AHB-Maßnahme antreten, sonst wird sie gestrichen. Aufgrund des Theaters mit dem Zahnarzt hatte ich schon verlängert. Der ZA hatte zusätzlich 2 Wochen, um die Teilprothesen (herausnehmbar)auf Teleskope-Kronen, oben 4 unten 9 zu bearbeiten. Unten klappt es, aber oben immer noch bombenfest. Ich melde mich, wenn ich zurück bin. Erst einmal vielen Dank.
Prothese