Hallo Community,
kann bitte jemand den „Anspruch auf Beratungshilfe“ erklären?
Hab mich mehrfach durchgelesen, verstehe jedoch nicht wie die 15€ Einkommen zustande kommen.
Also ich rechne das Nettoeinkommen
- 360€ Freibetrag
- Miete, Nebenkosten, Heizung und Strom,
und teile dies dann durch 30 Tage, kommt das so hin?
Danke schon mal…
peppy
- Einkommen: Arbeitsentgelt, ALG I, ALG II, Wohngeld, BaFöG, Renten, Pflegegeld (teilweise), Unterhalt Kindergeld…
zusammenrechnen…ergibt Betag X
Bsp. Alleinerziehend in Arbeit stehend, mit Wohngeldanspruch und mit einem Kind)
989,00 € Lohn netto
42,00 € Wohngeld
184,00 € Kindergeld
166,00 € Unterhaltsvorschuss
gesamt 1.381,00 €
minus 395,00 € Pauschale § 115 I Nr. 2a ZPO
180,00 € Pauschale § 115 I Nr. 1b ZPO
276,00 € Pauschale § 115 I Nr. 2b ZPO
396,00 € Kaltmiete + notwendige Nebenkosten
45,00 € notwendige Versicherungen (als BEISPIEL für
119,00 € Ratenkredit Auto weitere Belsatungen)
(Nicht dazu zählen Handy, Telefon Strom, …, quasi
individuelle Ausgaben)
gesamt 1.411,00 €
somit - 30,00 €
Beratungshilfe könnt rein dem Einkommen nach bewilligt werden.
Jede Berechnung ist Individuell. Wenn die Person verheiratet ist sieht es schon ganz anders aus.
Nun müssen noch die anderen Voraussetzungen Vorliegen gem. § 1 I Nr. 2 und 3 BerHG. Das vergessen fast alle!! Nicht zu vergessen die Vermögensgrenze.
ml