Hallo. Ich habe zwei verschiedene Anliegen.
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Wann muss eine Betreuungsakte beim Amtsgericht gelöscht werden? Wann muss ein Betreuer sie löschen?
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Rechtsstreit mit der Krankenkasse. Antrag auf Beratungshilfe gestellt beim Sozialgericht. Dem wurde stattgegeben weil Rechtschutz noch nicht eintreten musste. Anwältin hat auch bereits Klage verfasst. Dann Krankenkassenwechsel.
Klage musste gegen neue Krankenkasse neu verfasst werden. Hier sprang dann die Rechtschutz ein.
Sozialgericht fragt seit dem nach den wirtschaftlichen Verhältnissen wegen angefallenen Anwaltskosten.
Frage: Wieso fragt dieses Gericht nach den wirtschaftlichen Verhältnissen während zum Beispiel das Amtsgericht bei Genehmigung von Beratungschein nicht danach fragt ? Wie lange darf das Sozialgericht nsch den Einkünften fragen ?
Danke