bekommt man auch mehrere Beratungshilfescheine vom Amtsgericht für mehrere Vorgänge? Gemeint ist hier die „Abmahnwelle“ der Medienindustrie gegenüber Nutzern von Internettauschbörsen. Und wer muss den Antrag beim AG einreichen? Der Anwalt oder der Betroffene selbst?
Es ist möglich, Beratungshilfe in verschiedenen Angelegenheiten zu beantragen. Ob es sich bei den von dir so bezeichneten „Vorgängen“ tatsächlich um mehrere Angelegenheiten handelt muss im Bewilligungsverfahren geprüft werden.
Der Antrag muss vom Rechtssuchenden gestellt werden, kann jedoch auch im Rahmen der Bewilligung nachträglicher Beratungshilfe vom Rechtsanwalt eingereicht werden.
Es bezieht sich auf Urheberrechtsverletzung bei mehreren unterschiedlichen Werken von jew. unterschiedlichen Eigentümern.
Ist es denn korrekt, dass ein RA in seinen Hinweisen zur anwaltlichen Vergütung von vornherein nachträgliceh Beratungs- oder
Prozesskostenhilfe zu gewähren bzw. zu beantragen ausschliesst?
Es bezieht sich auf Urheberrechtsverletzung bei mehreren
unterschiedlichen Werken von jew. unterschiedlichen
Eigentümern.
Oje, die lieben Massenabmahnungen… Sind es gar meine „Freunde“, die Kanzlei N…& L…? Spaß beiseite.
Ist es denn korrekt, dass ein RA in seinen Hinweisen zur
anwaltlichen Vergütung von vornherein nachträgliceh Beratungs-
oder
Prozesskostenhilfe zu gewähren bzw. zu beantragen
ausschliesst?
Verstehe ich das richtig, dass der Rechtsanwalt nachträgliche Beratungshilfe also verweigert und entweder nur im Rahmen eines Selbstzahlermandates oder nur im Rahmnen von Beratungshilfe mittels im Vorfeld besorgten Beratungshilfescheins tätig werden will?