Hallo an alle, hätte gerne eine Bitte die dringlich wäre, und würde mich auf eure Mithilfe freuen.
Folgender Fall: Bin in Privatinsolvenz, jetzt in der Wohlverhaltensperiode. Um es kurz zu fassen bei mir läuft jetzt während der Wohlverhaltensperiode eine Erbauseinandersetzung. Mein Treuhänder meinte, ich solle bei einen Anwalt für Erbrecht hingehen, aber vorher mir Beratungsschein beim Amtsgericht holen. Dieser wurde abgelehnt , 2 mal sogar.Sei es der Treuhänder, und meine Anwältin für Erbrecht, die ich im Nachhinein hingezogen habe, verstehen diese Ablehnung nicht. Amtsgericht meint, ich wäre über die 15 Euro PKH Wert und hätte mit dem Verfahren der Inso nichts zu tun., der treuhänder und die Anwältin meinen, dies wäre irrelevant, weil ich in Insolvenz bin und das Erbe würde ja zur Hälft abgeführt. Wer hat nun Recht? Bin tatsächlich über 15 Euro, bin bei 135 PKH Wert.Bin ich berechtigt Beratungshilfe zu kriegen oder nicht? Freue mich auf eure Antworten und bedanke mich jetzt schon bei euch.
Hallo,
also der Beratungshilfeberechtigungsschein wird wirklich nur dann erteilt, wenn sich das Geld zum Leben auf Sozialhilfe-Niveau bewegt. Sämtliche Kredite und Kosten sind selbstverständlich abzuziehen. Dazu gehört auch die Rate der Insolvenz. Liegt man danach über dem Satz hat man keine Chance. Wenn das Amtsgericht bereits 2 x abgelehnt hat, sehe ich keine Chance. Widerspruch gegen diese Entscheidung kann nicht eingelegt werden.
LG
Hallo Conny,
leider darf man hier persönliche Rechtsfragen nicht direkt beantworten, da das als Rechtsberatung gelten würde, die nur ein Anwalt durchführen darf.
Aber grundsätzlich wird es doch wohl eine Begründung des Gerichts geben, gegen den man ggf. Einspruch einlegen kann?
Vielleicht kann hier auch eine staatliche bzw. gemeinnützige Schuldnerberatungsstelle helfen. Die haben z.T. bereits Erfahrung mit diesen Themen. Einfach mal anrufen.
Ansonsten stellt sich mir die Frage, wie denn ein Anwalt üblicherweise bei dieser Art Problem (also der Ablehnung) vorgeht? Das ist doch sicherlich nichts sooo ungewöhnliches? Vielleicht fehlt Deinem Anwalt da einfach die Erfahrung…?
Sorry, aber mehr mehr fällt mir dazu im Moment auch nicht ein (bin ja auch kein Anwalt ;o)
Gruß,
Lars
http://www.schulden-selbsthilfe.de
Hallo,
erstmal mein Beileid.
Also so wie ich die Sache sehe, haben deine Anwälte recht und zwar wäre das Behinderung des vorzeitigen Rückzahlung der Insolvenz und da du, so wie ich annehme, nicht viel verdienst und die Kosten der Anwälte hoch sind, kannst du es nicht finanzieren. Ich würde ein Einspruch einleiten und schau mal im STGB oder frag deinen Anwalt. Wenn § aufgeführt sind, gibt es meistens schneller Hilfe.
Ich drücke Ihnen die Daumen
Hallo,
kann ich nicht beantworten.
Guck mal hier www.insosoft.de
viel Glück
Lucy
Sorry, muss bei der Frage leider passen…
Ist was für super Experten.
Viel glück
hallo,
ich würde raten, das erbe rechtzeitig abzutreten, bzw. zu verpfänden, evtl. darauf (erst mal) zu verzichten, wenn mit den anderen erben darüber eine eigigung erzielt werden kann.
viel erfolg
gruß
johann schwenk
Ist keine Frage des Insolvenzrechtes.
Kenne mich in Fragen, wann jemand Recht auf kostenlose
Rechtsberatung aht, nicht aus