Beratungshilfe

Hallo allerseits,

heute habe ich mal eine - natürlich völlig hypothetische - Frage zur Beratungshilfe.
Angenommen Person XYungelöst beantragt Beratungshilfe und bekommt sie gewährt und wendet sich mit dem entsprechenden Schreiben an einen Rechtsanwalt, Mr. Liebling. XYungelöst wird bei Aushändigung des Schreibens gesagt, dass ein Rechtsanwalt dann 10 EUR zu bekommen hat, die dieser XYungelöst auch erlassen könnte.

Nehmen wir nun an, Mr. Liebling würde tätig werden, obwohl noch gar keine Vollmacht unterschrieben wurde. XYungelöst würde nachfragen und dann die Vollmacht zur Unterschrift zugesendet bekommen. Darin würde nun stehen, dass XYungelöst vom „bevollmächtigten Rechtsanwalt auf die Erhebung einer Kopienpauschale von 20 EUR hingewiesen wurde“. XYungelöst sei aber nun mal gar nicht hingewiesen worden, insbesondere nicht auf 20 EUR. Wobei XYungelöst mit dem Nichthinweis vielleicht nicht ein Problem hätte, aber eventuell mit den 20 EUR.

Nun würde sich XYungelöst sicherlich fragen: Darf der das? Hat sich seit Anfang 2008 etwas geändert? Und wenn, gilt das auch dann, wenn alles schon 2007 in die Wege geleitet worden wäre und Mr. Liebling so lange mit der Bearbeitung gebraucht hätte?

Kann hier jemand XZungelöst auf die Sprünge helfen?

Viele Grüße

gipsy

P. S. Möglicherweise war dies nicht der letzte Teil der Serie Mr. Liebling und XYungelöst.

Huhu!

Kann hier jemand XZungelöst auf die Sprünge helfen?

Hm … wenn da kein Hinweis war, streicht man das einfach durch und unterschreibt den Rest.