Hallo liebe wer weiss was Mitglieder,
MR X hat einen Beratungshilfescheim beim Amtsgericht
bekommen.
MR X geht zum Rechtsanwalt.
Insgesamt war MR X noch 3-4 mal bei diesem Rechtsanwalt.
Nun möchte MR X das Mandat bei diesem Rechtsanwalt niederlegen.
Wenn man einen Beratungshilfeschein hat, und man legt das Mandat beim
Rechtsanwalt nieder, muss man dann evtl. irgendwelche Kosten tragen
???
Und kann man sich einen neuen Beratungshilfeschein für die selbe
angelegenheit beim Amtsgericht holen, um zu einem anderen
Rechtsanwalt zu gehen, weil man mit der Arbeit des anderen Anwaltes
nicht zufrieden ist ??
Vielen Dank im Vorraus für die Antworten.
LG
Huhu!
Spannende Geschichte, ohne die hätte man die Frage auch nicht kapieren können!
Wenn man einen Beratungshilfeschein hat, und man legt das
Mandat beim
Rechtsanwalt nieder, muss man dann evtl. irgendwelche Kosten
tragen
???
Ja, EUR 10 Beratungshilfegebühr Nr. 2500 VV RVG.
Und kann man sich einen neuen Beratungshilfeschein für die
selbe
angelegenheit beim Amtsgericht holen, um zu einem anderen
Rechtsanwalt zu gehen,
Nein, kann man nicht.
weil man mit der Arbeit des anderen
Anwaltes
nicht zufrieden ist ??
Wenn der Anwalt für 30 Euro vier Beratungsgespräche absolviert, hat man einen gutmütigen Trottel oder einen stinkreichen Lebemann erwischt. Einen geduldigeren wird man jedenfalls nicht finden.