Beratungsleistung bei Ebay anmeldepflichtig?

Wenn ein Privatmann bei E-Bay eine Dienstleistung anbieten würde. Z.B. Tipps zur Bausubstanz für Hauskäufer, mit eindeutigem Hinweis auf nicht professionelle Dienstleistung. Müsste so ein Mensch dann ein Gewerbe anmelden und wäre er haftbar für gewisse Aussagen?

Wenn ein Privatmann bei E-Bay eine Dienstleistung anbieten
würde. Z.B. Tipps zur Bausubstanz für Hauskäufer, mit
eindeutigem Hinweis auf nicht professionelle Dienstleistung.

Will er für diese „nichtprofessionelle“ Dienstleistung ein Honorar haben ?

Müsste so ein Mensch dann ein Gewerbe anmelden und wäre er
haftbar für gewisse Aussagen?

Wenn er Geld bekommt, eindeutig ja. Wenn er für seine Ratschläge nicht geradestehen müßte, könnte er ja behaupten im Himmel sei Jahrmarkt. Das würde keinem nützen.

Will er für diese „nichtprofessionelle“ Dienstleistung ein
Honorar haben ?

Eigentlich will er nur bestimmte sehr teure Geräte mitbringen um diese gemeinsam mit dem Käufer zu benutzen. Würde also der Anbieter den Hinweis Beratung weglassen und nur schreiben Geräterverleih, wäre das privat machbar?

Eigentlich will er nur bestimmte sehr teure Geräte mitbringen
um diese gemeinsam mit dem Käufer zu benutzen. Würde also der

Was bitte hat das für einen sittlichen Nährwert ? Würdest Du mal bitte nicht um den heißen Brei herumreden sondern klar sagen, was Du vorhast. Andernfalls kannst Du kein vernünftigen Antworten bekommen.

Anbieter den Hinweis Beratung weglassen und nur schreiben
Geräterverleih, wäre das privat machbar?

Nochmal: WENN DU GELD NIMMST IST ES AUS MIT PRIVAT !!!

Sorry,
dann Klartext:
Wenn man mit einem teuren Stromimpulsmessgerät ein Leck auf Flachdächern ausfindig machen würde und dafür also nur das Gerät zur Verfügung stellen würde, damit man ein wenig die eigenen Ausgaben für den teuren Eigenbedarf rein bekommt, wäre das ein Problem? E-Bay Preis soll ja nur etwas Aufwandsentschädigung darstellen.
Aber da ist die Grenze vermutlich schwimmend, denn man weiß ja nicht ob überhaupt und wenn wie hoch jemand bietet.
Danke für Deine Stellungnahmen Nordlicht.

Hallo,

Aber da ist die Grenze vermutlich schwimmend,

Nein, ist sie nicht. Wie schon von Nordlicht erwähnt: Wenn man damit
Geld verdient, ist es gewerblich. Das ist eben kein gelegentlicher
Verkauf mehr von Dachbodenfunden. Es ist eine Dienstleistung, die
bezahlt wird. Professionell bedeutet eben immer, dass bzw. ob jemand
damit Geld verdient. Das verwechseln Sportreporter schon mal,
Finanzbeamter etc. nie.

denn man weiß ja nicht ob überhaupt und wenn wie hoch jemand bietet.

Spiel keine Rolle. Wenn niemand in einem Laden etwas kauft ist es
immer noch ein Laden.

Grüßerle
Richard

das ein Problem? E-Bay Preis soll ja nur etwas

Warum immer eBay ? Ich würde diese Dienstleistung oder Gerätevermietung Dachdeckern anbieten, die haben ständig mit undichten Dächern zu tun.