Beratungspflicht der Bank bei Kreditabschluss

Meine Tochter und mein Schwiegersohn haben mit einer Sparkasse einen Kreditvertrag zur Finanzierung ihres neuen Hauses abgeschlossen. Dabei wurden Sie von der Sparkasse nicht auf die Möglichkeit des Einschlusses einer Risiko-Lebensversicherung für den Hauptverdiener aufmerksam gemacht, wie das m. W. eigentlich zumindest üblich ist. Mein Schwiegersohn ist nun verstorben und meine Tochter sitzt auf 160000 € Schulden - ohne eigenes Einkommen (zwei kleine Kinder)da.
Meine Frage: Besteht eine Verpflichtung der Bank bei Abschluss eines solchen Kreditvertrages eine Risiko-Versicherung anzubieten und welche Folgen hätte eine Verletzung dieser Pflicht (Schadensersatz?)

Mein Schwiegersohn ist nun verstorben und meine Tochter sitzt auf :160000 € Schulden - ohne eigenes Einkommen (zwei kleine Kinder)da.

Deine Tochter sitzt aber auch auf/im Haus, welches sie verkaufen kann, und damit ihre Schulden los ist.
Oder sie zahlt einfach die Kreditrate, und spart die Miete. Wo ist das Problem?

Meine Frage: Besteht eine Verpflichtung der Bank bei Abschluss
eines solchen Kreditvertrages eine Risiko-Versicherung
anzubieten und welche Folgen hätte eine Verletzung dieser
Pflicht (Schadensersatz?)

Nach meiner Kenntnis nicht.

Mein Rat wäre: Schalte umgehend einen Anwalt ein. Nur dieser gibt rechtssichere Auskünfte.

Meine Frage: Besteht eine Verpflichtung der Bank bei Abschluss
eines solchen Kreditvertrages eine Risiko-Versicherung anzubieten

Nein. Es ist auch nicht empfehlenswert, bei der Bank eine Versicherung abzuschließen. Für Riskolebensversicherungen gibt es günstigere Anbieter als die Banken.

Seit wann sind Banken Anbieter von Versicherungen? Sind sie nicht eher nur Vermittler?

Seit wann sind Banken Anbieter von Versicherungen? Sind sie nicht eher nur Vermittler?

Da hast Du natürlich Recht. Was ich meinte ist, dass die Versicherungen, die üblicherweise im Zusammenhang mit einem Kredit von der Bank angeboten werden, deutlich teurer sind, als die, die man auf dem freien Markt erhält. Ich wußte keine bessere Formulierung.

Deine Tochter sitzt aber auch auf/im Haus, welches sie
verkaufen kann, und damit ihre Schulden los ist.
Oder sie zahlt einfach die Kreditrate, und spart die Miete. Wo
ist das Problem?

Danke, aber über diesen „guten Tipp“ kann ich erst schmunzeln, wenn meine Trauerphase vorbei ist.

Mein Rat wäre: Schalte umgehend einen Anwalt ein. Nur dieser
gibt rechtssichere Auskünfte.

Ja, danke, scheint mir auch so!

Deine Tochter sitzt aber auch auf/im Haus, welches sie
verkaufen kann, und damit ihre Schulden los ist.
Oder sie zahlt einfach die Kreditrate, und spart die Miete. Wo
ist das Problem?

Danke, aber über diesen „guten Tipp“ kann ich erst schmunzeln,
wenn meine Trauerphase vorbei ist.

Immer wieder gern.
Die Leute übersehen einfach oft, daß einen Immobilien- Kredit eine Immobilie mit Wert gegenübersteht, deren Verkauf den Kredit ungefähr tilgt. Die jammern dann etwas über 160.000€ Schulden, und haben eine Immobilie mit z.B. 200.000€ Verkehrswert.

Mein Rat wäre: Schalte umgehend einen Anwalt ein. Nur dieser
gibt rechtssichere Auskünfte.

Ja, danke, scheint mir auch so!

Insbesondere würde ich prüfen lassen, ob die evtl. schon bei Vertragsabschluß einkommenslose Frau sittenwidrig mit im Kreditvertrag steht.

Hallo peterM42,

mein herzliches Beileid!

Deine Frage kann hier leider(und soll im Endeffekt auch nicht) hier in diesem Forum beantwortet werden.Hier kann man nur zur rechtlichen Beratung durch einen Anwalt raten.

Als Laie würde ich schon sagen, dass in diesem Fall die Bank auf die Risikolebensversicherung hinweisen hätte müssen.Sie mag zwar rechtlich,ich kann das nicht beurteilen, nicht zu belangen sein - eine zwingende Vorgabe zur Lebensversicherung wäre aber ein Beweis der sooo groß propagierten sehr guten Beratung der Banken gewesen,egal welchem Verband sie angehören mögen.(Kurioserweise verlangen alle Banken gerne bei einer Überschreitung des Dispolimits gerne eine solche schöne Versicherung nebst manchmal sogar 18 % Zinsen.Verständlich,Vorgabe durch die neue Gesetzgebung aus Basel.)
In Fällen wie deinem pochen sie aber liebend gerne und bedauernd auf die Selbstverantwortung des Kunden die doch auf keinem Fall ausser Acht gelassen werden dürfe und überhaupt man erwähne grundsätzlich bei jedem Gespräch…aber man könne leider… usw.

Ich würde eher sagen: Ein weiterer Beleg dafür, dass der Verbraucher für Finanzberatung ein Honorar unabhängig von einem Kredit-/Versicherungsvertrag oder sonstigem zahlen muss - zu seiner eigenen Sicherheit.

Aussagen wie die einer Userin vorhergehend übrigens,„verkaufe doch das Haus“
zeugt von einer unglaublichen Ignoranz, weil es ja die Userin nicht selbst betrifft, zum zweiten zeugt sie von unserer verlogenen Debatte über die Finanzkrise und deren Folgen und angebliche zukünftige Maßnahmen.
Immer schön im Oberflächlichen bleiben.Genau das macht es den Banken,natürlich auch anderen provisonsabhängig wirtschaftenden Damen und Herren so leicht.

Werte Grüße

Wader Hans

Hallo,

Meine Tochter und mein Schwiegersohn haben mit einer Sparkasse
einen Kreditvertrag zur Finanzierung ihres neuen Hauses
abgeschlossen.

Gut.

Dabei wurden Sie von der Sparkasse nicht auf
die Möglichkeit des Einschlusses einer
Risiko-Lebensversicherung für den Hauptverdiener aufmerksam
gemacht, wie das m. W. eigentlich zumindest üblich ist.

Das war so? Könnte es sein, daß das Thema angesprochen wurde und es wurde dann aus irgendwelchen Gründen verzichtet, es zu vertiefen?

Mein
Schwiegersohn ist nun verstorben und meine Tochter sitzt auf
160000 € Schulden - ohne eigenes Einkommen (zwei kleine
Kinder)da.

Womit hat der Schwiegersohn seine Brötchen und die der Familie verdient? Seine Frau scheint ja keine eigenen Einkünfte zu haben. Gibt es eine Rente? Welche Vorsorge wurde vom Schwiegersohn für seine Familie getroffen?
Waren diese finanziellen Verhältnisse der Bank bekannt? Gab es eine Änderung seitdem?
Ich hätte so nie einen Immobliienkredit in genannter Höhe bekommen.

Meine Frage: Besteht eine Verpflichtung der Bank bei Abschluss
eines solchen Kreditvertrages eine Risiko-Versicherung
anzubieten und welche Folgen hätte eine Verletzung dieser
Pflicht (Schadensersatz?)

Meine Gegenfrage: Ist eine (Mit-)Schuld des/der Kreditnehmer wirklich auszuschliessen?

Gruß
Jörg Zabel

Aussagen wie die einer Userin vorhergehend übrigens,„verkaufe
doch das Haus“ zeugt von einer unglaublichen Ignoranz, weil es ja
die Userin nicht selbst betrifft

Ich habe volles Mitgefühl für die Situation der jungen Witwe mit den 2 Kindern. Aber bei Aussagen wie

Mein Schwiegersohn ist nun verstorben und meine Tochter sitzt auf :160000 € Schulden - ohne eigenes Einkommen (zwei kleine Kinder)da.

platzt mir in der Filiale regelmäßig fast der Kragen, sofern den Schulden eine werthaltige Immobilie gegenübersteht. Mit Verkauf der Immobilie sind die Schulden weg!

Und: Die Hauptschuld an der jetzigen Situation trägt der verstorbene Ehemann. Es ist verantwortungslos, besonders wegen des auf Kredit gekauten Hauses keine Vorsorge für den Fall seines Todes oder seiner Arbeitsunfähigkeit getroffen zu haben!

Meine rein sachliche Meinung zur Frage:
160.000€ Immobilenkredit entspricht einer Rate von ca. 600-700€.
Die Witwe zahlt sicherlich für eine Wohnung für sich und die beiden Kinder eine ähnliche Kaltmiete.
Ich würde zunächst die Nebenkosten feststellen, und die monatlichen Gesamtkosten der Immobilie der Miete einer Wohnung gegenüberstellen.

Ich würde dann in der Familie in Ruhe besprechen, wie es weitergeht. Das Haus würde ich möglichst erhalten (Untervermietung eines Teiles des Hauses, Einzug der Großeltern etc.).

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Hallo Peter,

mein Beileid zum Verlust Deines Schwiegersohnes.
leider sind wir über die Umstände des Kreditabschlusses nicht informiert. Aber bist Du zu 100% sicher, dass Du die fehlende Beratung nachweisen kannst? Die Restschuldversicherung (um die handelt es sich, eine Risikolebensversicherung, die den Restkredit bezahlt, wenn der VN sirbt) wird normalerweise immer angeboten.
Kann es sein, dass Dein Schwiegersohn die ca. 50 EUR Rate pro Monat sparen wollte und Du das nur nicht weißt? Z.B. bei der BHW ist es so, dass dann eine Verzichtserklärung zu unterschreiben ist, die bei der Bank liegt. Bist Du wirklich sicher, dass die nicht dieses Stück Papier hervorholen können?
Was wir auch nicht wissen: Wie lange nach Vertragsabschluss ist Dein Schwiegersohn gestorben? Bei z.B. der BHW zahlt die Versicherung in den ersten zwei Jahren nur, wenn es sich um einen Unfalltod handelt. So will man verhindern, dass Todkranke einen Kreditvertrag abschließen, den dann die Bank zahlen muss. So bedauerlich der Tod ist, aber ein Familienvater, der Alleinverdiener ist, hätte auch ohne Immobilienkauf besser eine Risikolebensversicherung abgeschlossen. Tut mir sehr leid, aber das ist die nackte Wahrheit.

Gruß, Heiko

Hallo Hans,

In Fällen wie deinem pochen sie aber liebend gerne und
bedauernd auf die Selbstverantwortung des Kunden die doch auf
keinem Fall ausser Acht gelassen werden dürfe und überhaupt
man erwähne grundsätzlich bei jedem Gespräch…aber man
könne leider… usw.

welches Interesse sollte denn eine Bank daran haben, dass der Kreditnehmer keine Versicherung abschließt und stattdessen auf die Selbstverantwortung des Kunden vertraut? Diese Versicherung kostet die Bank nichts, ist aber ggf. auch von Vorteil für sie.
Bei mir war es jedenfalls so, dass ich ohne den Abschluss einer Lebensversicherung auch kein Darlehen bekommen hätte.

Gruß
Pontius

Hallo,

Meine Gegenfrage: Ist eine (Mit-)Schuld des/der Kreditnehmer
wirklich auszuschliessen?

Nach Aussage meiner Tochter, die bei allen Gesprächen dabei war: Die Sache ist nie angesprochen worden. Wo soll da eine Mitschuld sein - es sei denn, man setzt die Eigenverantwortung rechtlich dagegen.
Peter

Nun ja, Pontius,

wenn das eine klare Bedingung war hat dies einen ganz bestimmten Grund.
Ansonsten sind in den Verkaufsgesprächen nachvollziehbarer Weise mehr die Konditionen und die Grundschuldrechte für die Bank im Vordergrund.Eben die Grundkompetenz und Spielfeld einer Bank.
Versicherungsseitig fischen sie meist im Trüben.Zu mehr als „Paketlösungen“ im handlichen Format reicht es meist nicht.
Ohne zwingenden rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grund, kenne ich sehr wenig Geldinstitute die den Kunden ganz klar mitteilen,unter Androhung des Geschäftsverzichts, eine ausreichende Absicherung in Form einer (Lebens)-Versicherung zu tätigen.

Schöne Grüße

Wader Hans

Welches ist Dein/ Euer Ziel?
Mir ist gerade aufgefallen:
Welches Ziel verfolgst Du/ ihr gegenüber der Bank?

1.) Über meinen Hinweis, einfach die Immobilie zu verkaufen, und den Kredit zu tilgen, hast Du nur gelacht (bzw. das Lachen auf später verschoben, wegen der Trauer).

2.) Die nächste rein theoretische Möglicheit wäre, den Kreditvertrag anzufechten. Aus meiner Sicht ohne jede Chance, aber im nach meiner Meinung unwahrscheinlichen Erfolgsfall bist Du nach mehreren Gerichtsinstanzen den Kredit los, und das Haus ebenfalls.

3.) Oder verfolgst Du tatsächlich das optimistiscghe Ziel, den Kredit loszuwerden, und das Haus trotzdem zu behalten?

Ein Hinweis noch: Ich prüfe in solchen Fällen (die leider passieren), ob der Kredit zu 100% durch den Verkaufserlös der Immobilie besichert ist.
Falls ja, unternehme ich nichts.
Falls nein (Restkredit größer Verkaufserlös) kann die Bank u.U. die Zinsen erhöhen, um das nach Wegfall des Hauptverdieners höhere Ausfallrisiko zu kompensieren. Näheres steht im Kreditvertrag.

Erdbeerzunge

Hallo liebe Erdbeerzunge!!

Du bestätigst meinen Text oben sehr schön.

Eine verantwortungsvolle Bank, versetzt sich in die Lage, auch in einem für sie Neuland, der Versicherung, eine entsprechende Beratung liefern zu können.Ist das so nicht gewollt oder es wird plötzlich an die Selbstverantwortung des Kunden appelliert , sollte man den großsprecherischen und inhaltsleeren Versprechen der Bankenvorstände nach Lehren aus der Vergangenheit ein müdes Lächeln gönnen.
Es gibt eben nur ein Problem - die Kunden.

Schöne Grüße

Wader Hans

Eine verantwortungsvolle Bank, versetzt sich in die Lage, auch
in einem für sie Neuland, der Versicherung, eine entsprechende
Beratung liefern zu können.Ist das so nicht gewollt oder es
wird plötzlich an die Selbstverantwortung des Kunden
appelliert ,

Um eine Versicherung anbieten zu können, muß man erst einmal einen Vertragspartner haben, für den man die Versicherung vermittelt. Das hat beileibe nicht jedes Kreditinstitut.

Aber es ist schon interessant, wie sich die Realität zusammengebastelt wird. Bleibt der Kreditnehmer am Leben, ist eine Restschuldversicherung unnützer Mumpitz, der nur Geld kostet und nichts bringt. Vermittelt man die Versicherung nicht und der Kreditnehmer stirbt, ist das Kreditinstitut auch wieder schuld.

Sehr unterhaltsam.

C.

2 „Gefällt mir“

Hallo und mein beileid,

Meine Tochter und mein Schwiegersohn haben mit einer Sparkasse
einen Kreditvertrag zur Finanzierung ihres neuen Hauses
abgeschlossen. Dabei wurden Sie von der Sparkasse nicht auf
die Möglichkeit des Einschlusses einer
Risiko-Lebensversicherung für den Hauptverdiener aufmerksam
gemacht, wie das m. W. eigentlich zumindest üblich ist.
Meine Frage: Besteht eine Verpflichtung der Bank bei Abschluss
eines solchen Kreditvertrages eine Risiko-Versicherung
anzubieten und welche Folgen hätte eine Verletzung dieser
Pflicht (Schadensersatz?)

Also ich denke mal es soll dahin laufen das ihre tochter mit kindern im haus wohnen bleiben kann.
das der kredit sich in luft auflöst, mmh die möglichkeit würde ich als traum bewerten und verwerfen.
die hoffnung sollte eher diese sein:

Schonmal beim Amt nachgefragt wie es mit mietunterstützung aussieht?
ihre tochter hat anspruch auf hartz4 + womöglich kindergeld + ausüben eines minijobs.
Das amt muss auch miete übernehmen (wenn zur miete gewohnt wird). leider weiss ich nicht wie es bei selbstgenutztem eigentum mit laufender finanzierung aussieht aber evt kann man da was machen? weiss hier jemand mehr darüber?

man könnte jetzt natürlich noch aufführen das jemand vorher mal hätte fragen sollen „was ist wenn ich sterbe“ aber das ist jetzt wenig trost und die bank wird sich darauf berufen bzw im schlimmsten fall „aussage gegen aussage“ wenn das „bankberatungsgesetz???“ nicht ausdrücklich vorschreibt eine Risiko-LV MUSS angeboten werden und wenn abgelehnt, MUSS eine verzichtserklärung unterschrieben werden.
damit zum anwalt und mal nachfragen!! alles andere hat keinen sinn.

Hallo, für Eigentümer hat bisher m.W. eine Lastenbeihilfe als
Wohngeld gegeben. Gruß

Hallo,
es gibt Kreditvertraege bei Bausparkassen, die eine Lebensversicherung zwingend voraussetzen.

Uebliche Kredite berechtigen die Bank bei Problemen mit der Rueckzahlung zur Versteigerung der Immobilie. So ist aus Sicht der Bank die Rueckzahlung auch ohne Lebensversicherung nicht gefaehrdet.

Soll die Bank die Kreditnehmer noch weiter bei der Hand fuehren?

Ausserdem sind hier zwei Kreditnehmer, von denen nun der andere die Schuldentilgung zu uebernehmen hat. So sind die Vertraege normal gestaltet.

Ist absehbar, dass die Mittel micht reichen, bleibt nur, moeglichst bald zu verkaufen. Ehe die Benk den Versteigerungsvermerk ins Grundbuch eintragen laesst. Danach bestimmt die Bank den Preis weitgehend mit. Mit 17 Prozent Zins fuer 2 -3 Jahre, die die Schuld ansteigen lassen. Auf geschaetzt 230ooo. Und mit Pech einem Erloes von 200ooo EUR, was als Ergebnis kein Haus und 30ooo Restschuld zu Privatkredit-Zinssatz ergeben kann. Nur mal so als Warnung formuliert.
Gruss Helmut