Beratungspflicht durch Finanzämter?

Guten Morgen liebe Gemeinde!

Ich hoffe, ich verstoße hier nicht gegen irgendwelche Vorschriften!

Meine Frage:
Die Agentur für Arbeit hat auch eine Beratungspflicht. Dieses ist in irgendeinem § des SGB geregelt.

Wie sieht es bei Finanzämtern aus? Haben die auch, gegenüber den Steuerpflichtigen, eine Beratungspflicht?

Falls ja…wo steht das geschrieben? §§

Ich bedanke mich bereits nun für die folgenden Antworten, die mir in der Vergangenheit, fast immer, geholfen haben!

Gruß Fms

Hallo,

Meine Frage:
Die Agentur für Arbeit hat auch eine Beratungspflicht. Dieses ist in irgendeinem § des SGB geregelt.

Wie sieht es bei Finanzämtern aus? Haben die auch, gegenüber den Steuerpflichtigen, eine Beratungspflicht?

Sicher keine im Sinne er optimalen Steuergestaltung wie sie etwa Steuerberater bieten und auch keine wie sie die SGBs vorsehen.
Man bekommt bei Anrufen beim Finanzamt fast immer eine korrekte Auskunft, die werden aber nicht mit einem am Telefon die ganze Steuererklärung durchgehen. Von sich aus sollen die FA auch schon mal den Steuerpflichtigen auf diverse Dinge hinweisen, wenn er sie vergessen oder falsch gemacht hat. Daneben gibt es noch die verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__89.html
Da kann aber eben nicht fragen, wie man etwas am besten gestaltet, sondern muss schon einen konkreten Sachverhalt zur Beurteilung vorlegen und fragen, ob das so geht oder nicht.

Grüße