Hallo,
mal angenommen, ein Mädel hat zwei Brüder, ein dritter Bruder is erst kürzlich verstorben.
Der verstorbene Bruder war verschuldet, das Erbe wurde von dem Mädel noch nicht ausgeschlagen, da noch Zeit ist. Das Mädel ist mit beiden noch lebenden Brüdern zutiefst verstritten und möchte auch keinen direkten Kontakt mit denen. Einer der noch lebenden Brüder hat von dem Mädel noch einen Wohnungsschlüssel und ein Portmonai, was sie dem verst. Bruder zu Lebzeiten mal schenkte. Beides möchte das Mädel nun zurück. Der Bruder schmeisst ihr darauf hin einen falschen Wohnungsschlüssel in den Briefkasten und verlangt für die Aushändigung des Portmonais eine Quittung. Das Mädel erklärt, das sie es nicht einsehe, irgendwelche Quittung zu unterschreiben…u. a. da es dann evtl. auch noch heissen könne, man hätte das Erbe des verst. Bruders angenommen. Desweiteren erklärt sie, das sie die falschen Schlüssel erhalten habe. Sie setzt den Bruder nun eine Frist beide Dinge bei einer dritten Person abgegeben, sollte das nicht geschehen, ginge sie zu einem Anwalt, den er dann bezahlen könne, inkl. den Austausch des Wohnungsschlosses. Der Bruder reagiert darauf überhaupt nich und lässt auch die Frist verstreichen.
Der andere Bruder behauptete er habe noch was von dem Mädel, was er ihr nur mit dem Auto bringen könne und würde - während sie nicht weiss ob es aus dem Erbbestand des toten Bruders ist oder es sich um einen persönlchen Gegenstand handelt. Aber auch zu ihm will sie keinen Kontakt. Sie erklärt ihm wenn er private Dinge von ihr besitze, habe er das unverzüglich rauszugeben, entweder in dem eine dritte Person es dort abhole oder es dort hinbringe. Sie verbitte sich aber jeglichen Kontakt zu ihm selbst. Auch ihn setzt sie eine Frist. Auch er missachtet die Frist.
Frage:
Kann das Mädel beim AG einen Beratungsschein für einen Anwalt in so einer Sache erhalten ? da sie ihre Sachen anscheinend nie zurück kriegt.
Guten Tag,
natürlich kann man hier zum Amtsgericht gehen und diese Kindergartengeschichte vortragen. Mit ein wenig Glück bekommt man den Schein. (wenn auch der Rest passt…). Mit ein wenig mehr Glück erziehlt der Anwalt eine Einigung und der Steuerzahler darf 255,85 EUR berappen.
ml.
Den scheiss Kommentar über Steuerzahler kannst du dir wohl sparen !! Diskriminierende Äusserungen sind hier nicht erwünscht !! Woher willst du wissen, warum jemand keine Rechtschutz hat und warum er sich diese nicht leisten kann… !!! Dummes Palaber war nicht gefragt ! Pass du mal lieber auf, das du schön beim Steuern zahlen bleibst und nicht selbst mal wo landest !
Hallo Leonora,
Kann das Mädel beim AG einen Beratungsschein für einen Anwalt in so einer Sache erhalten ?
Eine einfache Anfrage beim AG dürfte doch deine Anfrage beantworten.
Die zwischenmenschlichen Probleme mit deinen Brüdern sind dort aber irrrellevant.
Es ist schade wenn es hier nur der Gerichte bedarf um sich zu einigen.
Nimm es mir nicht übel das ich es nicht verstehen kann,wenn solch „privater“ Zwist
per Gericht über steuerliche Mittel finanziert werden sollte,auch wenn ich deine Lage
verstehe.
LG Bollfried
PS:Wenn die Lebenserwartung 200 Jahre betragen würde,dann wäre die Zeit des
Nachdenkens über unsere Entscheidungen länger und vielleicht würde der Streit
untereinander vergessen.Aber nichts kann doch so schlimm sein,mit seinen nähesten
Angehörigen (die paar Jahre die uns noch bleiben)nur im Streit zu leben.
Ob in der vorliegenden Angelegenheit ist es einfach davon abhängig wie die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers sind.
Nur weil keine Rechtsschutzversicherung besteht - aus welchen Gründen auch immer - heißt das nicht automatisch, dass auch Beratungshilfe bewilligt wird.
Am besten beim Amtsgericht vorbeigehen - mit den aktuellen Kontoauszügen, aus den sich Ein- und Ausgaben ergeben - und den Antrag stellen. Denn nicht jede Ausgabe wird berücksichtigt, also könnte es durchaus sein, dass nach Gegenüberstellung von Ein- und Ausgaben keine Beratungshilfe bewilligt wird. Und eventuell auch das Protokoll über die Erbausschlagung mitnehmen, da der Rechtspfleger ansonsten davon ausgehen könnte, dass Erbmase vorhanden ist.
Sollte der BErechtigungsschein dann ausgestellt werden, ist ein Eigenanteil in Höhe von 15 € zu zahlen.
Hallo,
einen Beratungsschein kann man in jedem Fall beim Amtsgericht beantragen.
Du musst letzten Kontoauszug mitbringen, Mietnachweis, möglicherweise auch Mietvertrag,
letzte drei Gehaltsnachweise und möglichst irgendeinen Nachweis für die Sache, für die die Beratung sein soll (Schriftstücke) - alles in Kopie mitbringen! Jedenfalls wird das jetzt so bei uns verlangt, war vor längerer Zeit auch noch etwas anders, selbst Kopien haben sie da noch selbst gemacht. Tja - überall sparen.
Und noch etwas - der Anwalt verlangt 10,-€ trotz Beratungsschein. Du kannst aber vorher die in Frage kommenden Anwälte anrufen und nachfragen, ob die Beratung bei ihm trotz Beratungsschein noch Geld kostet und wieviel. Nicht jeder nimmt es, denn es muss nicht, es kann…
Pass aber auf, dass Du die Zeit zur Erbausschlagung nicht verpasst, ein Schein kann auch länger dauern!
Viel Glück tschüs
Ich hatte ja schon geschrieben, dass in der Regel, der letzte Kontoauszug reicht, in welchem dann zu sehen ist, wie hoch Ein- und Ausgaben sind.
ACHTUNG: Der Eigenanteil beträgt ab 01.08. 15 € !!
Und die Anwälte nehmen diesen Betrag auch, da der Aufwand in einer BEratungshilfeangelegenheit oft in keinem Verhältnis mit den doch sehr niedrigen Gebühren, die man bekommt, steht.