Hallo!
Es gibt ja die Möglichkeit,sich bei geringem Einkommen einen Beratungsschein vom Amtsgericht zu holen,wenn man anwaltlichen Beistand braucht. Kann mir jemand sagen,wie lange die Ausstellung eines solchen Scheines dauert (wenn man nicht direkt im Gericht aufkreuzt und ihn gleich mitnimmt/mitnehmen kann) ?
Marco
Hallo!
direkt im Gericht aufkreuzt und ihn gleich mitnimmt/mitnehmen
kann) ?
Hallo, Marco,
in der Regel reicht es, wenn bei der Rechtsberatungsstelle ein Arbeitslosengeldbescheid oder eine Einkommensbescheinigung vorgelegt wird.
Viel Erfolg
Spencer
Hallo, Marco,
in der Regel reicht es, wenn bei der Rechtsberatungsstelle ein
Arbeitslosengeldbescheid oder eine Einkommensbescheinigung
Hierzu zwei Anmerkungen:
1.) Neben den Einkommensbescheinigungen (z.B. Gehaltsabrechnung) sollten auch Nachweise über die Ausgaben (Mietvertrag, Ratenzahlungsvereinbarungen, Nachweis über Unterhaltspflichten,…)mitgenommen werden. Und/ oder einfach ein Stapel Kontoauszüge, aus denen Einnahmen und Ausgaben lückenlos hervorgehen.
2.) Es ist auch möglich, gleich zum Rechtsanwalt zu gehen und diesem die Belege vorzulgen. Der Anwalt schickt dann den Beratungshilfeantrag zusammen mit seiner Rechnung zum Gericht. Manche Anwälte werden vielleicht den Berechtigungsschein vorab sehen wollen, um kein Risiko einzugehen. Zwingend ist das aber nicht.
Robert
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Hallo Namensvetter,
Kann mir jemand sagen,wie lange die Ausstellung eines solchen Scheines
dauert.
10-20 min
wenn man nicht direkt im Gericht aufkreuzt und ihn gleich
mitnimmt/mitnehmen kann ?
In Sachsen kann man ihn gleich mitnehmen.
Die Angaben sind natürlich unter der Voraussetzung, dass alle notwenidigen Unterlagen (s. Vorposter) vorliegen.
Ciao maxet.