Hallo,
ich habe folgende wichtige Frage: Ich war vor 18 ca. Monaten aufgrund eines Verdachts auf eine beginnende Depression bei einer Beratungsstunde beim Psychiater (Arzt). Er hat eine Diagnose gestellt und mir zwei Medikamente verschrieben (u.a. ein Antidepressiva). Leider wurde damals die Rechnung bei der privaten Versicherung versehentlich eingereicht. Ich bin noch Student und werde dann mit Abschluss meines Studiums erst mal in die gesetzliche Versicherung wieder reinfallen.
Nun stellt sich mir die Frage, ob diese einmalige Beratung damals auch schon die negativen Folgen hat wie bei einer Psychotherapie (d.h. keine Aufnahme in PKV, BU, Risikolebensversicherung, etc.)? Ich mache derzeit eine Psychotherapie als Selbstzahler, wenn ich allerdings eh schon negativ bei der Versicherung belastet bin, kann ich diese natürlich bei der Versicherung dann auch geltend machen.