Mal sehen ob von euch jemand was hiermit anfangen kann:
meine Freundin hat einen Antrag auf alg2 gestellt…und nun auch den
Berechnungsbogen bekommen!
Berechnungszeitraum ist vom 24.04.06 bis 31.10.06…
unter dem Punkt Regelleistungen für erwerbsfähige…wird folgende
Rechnung aufgemacht:
311 Euro mal 7 geteilt durch 30…ergibt dann unter Punkt
Gesamtbedarf 72,57 Euro…was soll diese Rechnung darstellen???
Ergibt für mich überhaupt keinen Sinn…
Falls hier jemand eine Antort hat wäre es für mich sehr hilfreich…DANKE
Hallo,
311 Euro mal 7 geteilt durch 30…ergibt dann unter Punkt
Gesamtbedarf 72,57 Euro…was soll diese Rechnung
darstellen???
7Tage hat eine Woche. 30Tage hat ein Monat. Ergo ergibt die Rechnung den Wochenbedarf.
Gruß
loderunner
Berechnungszeitraum ist vom 24.04.06 bis 31.10.06…
unter dem Punkt Regelleistungen für erwerbsfähige…wird
folgende
Rechnung aufgemacht:
311 Euro mal 7 geteilt durch 30…ergibt dann unter Punkt
Gesamtbedarf 72,57 Euro…was soll diese Rechnung
darstellen???
Hi,
das ist der Anspruch für die Zeit vom 24.04.-30.04. (=7 Tage)
Der Regelsatz ist 311,- Euro, geteilt duch 30 Tage (April) mal 7.
Alles klar?
Gruß
Nelly
das ist der Anspruch für die Zeit vom 24.04.-30.04. (=7 Tage)
Der Regelsatz ist 311,- Euro, geteilt duch 30 Tage (April) mal
7.
Hallo,
wobei im Sozialrecht immer zuerst multipliziert und dann dividiert wird. Deswegen auch 311 mal 7 geteilt durch 30.
Viele Grüße
Florian
wobei im Sozialrecht immer zuerst multipliziert und dann
dividiert wird. Deswegen auch 311 mal 7 geteilt durch 30.
Das meinst du jetzt aber nicht ernst, oder? Wo ist denn im Sozialrecht vorgeschrieben, ob zuerst multipliziert oder zuerst dividiert wird? Aber wenn man in Mathe aufgepasst hat, weiß man, dass
311 x 7 / 30 und
311 / 30 x 7
zum gleichen Ergebnis führt. Darum kann das wohl jeder halten, wie er will.
Gruß
Nelly
vielen dank für eure hilfreiche antworten…also können wir davon ausgehen dass sämtliche zahlen auf eine woche runtergerechnet wurde??die machen mich noch wahnsinnig…also die vom amt…sowas von nicht nachvollziehbar…da fehlen einfach jegliche angaben…hätte ich früher meinem mathelehrer so eine rechnung hingeknallt, hätte ich meinen abschluss nie geschafft!!! werden so oder so wiederspruch einlegen weil unsere wohnung angeblich keine kosten verursacht…kein freibetrag abgezogen wurde und mein monatliches geregeltes einkommen unter punkt sonstige einnahmen berücksichtigt ist…danke nochmals
Hallo Nelly,
wo das vorgeschrieben ist? Im SGB VI steht das zum Beispiel hier:
§ 121
Allgemeine Berechnungsgrundsätze
(4) Bei einer Berechnung werden vor einer Division zunächst die anderen Rechengänge durchgeführt.
Ich habe auch noch nie einen Bescheid von Krankenkasse, Agentur für Arbeit etc. gesehen, bei dem das anders gewesen wäre. Wenn ich in meiner Ausbildung das in Klausuren andersrum gerechnet habe, gabs Punktabzug!
Ist zwar furchtbar kleinlich, aber wenn ich eine Berechnung einer Behörde nachprüfen will, dann halte ich mich persönlich an solche Kleinigkeiten 
Viele Grüße
Florian
Hallo,
Aber wenn man in Mathe aufgepasst hat, weiß man, dass
311 x 7 / 30 und
311 / 30 x 7
zum gleichen Ergebnis führt. Darum kann das wohl jeder halten,
wie er will.
Falsch.
Wenn man in Mathe aufgepasst hat, weiß man, daß es bei jeder Division zu Rundungsfehlern kommen kann. Bei den Behörden wird aber die Anzahl der Nachkommastellen bei jeder Berechnung begrenzt. Grade bei kleinen Summen würde diese Begrenzung das Ergebnis komplett auf Null bringen, wenn zuerst dividiert wird. Wenn man erst multipliziert, erhält man mehr Stellen vor dem Komma, ergo fällt nicht so viel unter den Tisch.
Gruß
loderunner
P.S.: mit ähnlichen Problemen hatte ich bei meiner Diplomarbeit auch zu kämpfen - erst multiplizieren führte in einigen Fällen zum Zahlenüberlauf, erst dividieren in anderen Fällen zum ‚Verschwinden‘ von Daten.
Hi,
aber das SGB VI ist doch keine rechtliche Grundlage für Sozialhilfe oder ALG 2, oder? Mir jedenfalls ist das völlig neu. Ich habe in meiner Fachhochschulausbildung (FHSÖV) und anschließenden 19-jährigen Berufspraxis bei einer Behörde noch NIE davon gehört, dass ich zuerst multiplizieren und dann dividieren muss. Habs auch immer umgekehrt gemacht.
Gruß
Nelly
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
aber das SGB VI ist doch keine rechtliche Grundlage für
Sozialhilfe oder ALG 2, oder?
Hallo Nelly,
da gebe ich Dir völlig recht. Ich muss aber auch sagen, dass dann die Behörde, bei der du arbeitest, eine Ausnahme ist.
Ich habe bislang bei Rentenversicherung und Krankenversicherung gearbeitet. In beiden Zweigen kommt die Division immer erst ganz zum Schluss. Wie schon jemand anders hier gesagt hat, kann es ansonsten wirklich zu Rundungsfehlern kommen.
Viele Grüße
Florian
aber das SGB VI ist doch keine rechtliche Grundlage für
Sozialhilfe oder ALG 2, oder?
da gebe ich Dir völlig recht.
Da bin ich ja beruhigt.
Ich muss aber auch sagen, dass
dann die Behörde, bei der du arbeitest, eine Ausnahme ist.
Ich hab schon bei 2 versch. (Kommunen) gearbeitet, und nirgendwo habe ich je davon gehört. Es hat sich aber auch noch kein Sozialhilfeempfänger beschwert, dass er einen Cent zu wenig bekommen hat. Zum Glück.
Gruß
Nelly