Berechng. anteilige NK bei anteiliger Miete

Hallo, angenommen ein Mietvertrag beginnt mit dem 15. eines Monats und es wird eine halbe Mietzahlung geleistet. Kann man davon ausgehen, dass die Aufteilung in KM und NK analog zu den anderen Monaten stattfindet? Sprich von z.Bsp. 100 EUR NK die Hälfte - damit gelten 50 EUR als vorausgezahlt. Oder wird die anteilige KM nach Tagen ausgerechnet und nur den Rest als NK-Vorauszahlung? Gibt es dazu vielleicht eine Regelung oder ein Gesetz?

Moin,

die Nebenkosten werden doch sowieso nach Verbrauch oder bestimmten Tarifen (Müllabfuhr) berechnet. Wenn die Vorauszahlung halbiert wird, fällt halt die Jahresabrechnung wahrscheinlich höher aus.

Wenn man 1/2 Monat weniger Heizung verbraucht, ist der verbrauchsabhängige Betrag hinterher kleiner. Wenn die Stadt ihre Mülltonnen nur monatlich zur Verfügung stellt und keine halben Monate vorsieht, dann zahlt man die Mülltonnen so oder so.

Letztlich ist das aber alles relativ unabhängig von der Vorauszahlung. Man verschiebt einfach nur den Schock :smile:

Liebe Grüße,
-Efchen

Hallo Efchen,
in benanntem Fall geht es aber darum, was der Vermieter als geleistete Vorauszahlung anerkennt. Ist das bei einer halben geleisteten Warmmiete die Hälfte des NK-Anteils oder kann der Vermieter die Kaltmiete anhand der Miettage berechnen und nur den Rest als Vorauszahlung anerkennen???