Hallo,
folgende Situation:
Arbeitslosigkeit tritt ein, vorher gab es 6 Monate aus einer Beschäftigung Gehalt und Einmalzahlungen. Davor in der Elternzeit Elterngeld.
Bei der Berechnung ALG 1 werden zur Bemessung die letzten 12 Monate das Bruttoeinkommen zu Grunde gelegt. Wie sieht es dann bei dem Fall aus? Nur die 6 Monate Gehalt und dann durch Bemessungezeitrum 12 Monate? Oder Elterngeld in Forum vom vorrigen Brutto anteilig anrechnen? berechnungsgrundlage? Rechenbeispiele?
Danke vorab.
MFG