Guten Tag,
Elterngeld ist sozialversicherungspflichtig, wenn unmittelbar zuvor (= 1 Monat) Sozialversicherungspflicht bestand. Daher wird es bei der Berechnung der Dauer hinzugerechnet.
Die Dauer hängt aber auch vom Alter ab. Ist die Frau unter 50 (bei Antragstellung), ergibt sich ein max. ALG für 24 Monaten, ansonten kann es höher sein (da durchgehend Versicherungspflicht bestand)
zur Höhe:
Das ALG beträgt 67% vom Nettoentgelt (da ein Kind vorhanden ist). Hierbei zugrunde gelegt wird das letzte Jahr. Elterngeld wird allerdings nicht berücksichtigt, daher werden nur die 5 Monate Teilzeit berücksichtigt. Sind es mehr als 150 KT, dann wird das Entgelt aus der Tätigkeit bemessen. Das wird hier wohl der Fall sein, kann ich aber den Angaben nicht genau entnehmen. (Bei weniger als 150 KT würde fiktiv bemessen.
Das Entgelt wird auf ein tägliches durchschnittliches Entgelt umgerechnet und daraus das Netto ermittelt. Hiervon 67 % entspricht dem täglichen ALG-Satz.
Zu den Fragen:
- Ja(s.o.)
- Nein, da die Frau nur für 10 Stunden eingezahlt hat und nicht für 18 Stunden.
- Das Elterngelt spielt überhaupt keine Rolle bei der Berechnung der Höhe, da genug Tage mit Arbeitsentgelt vorhanden sind ( mindestens 150 KT). Allein die Tage der Teilzeitbeschäftigung liegen zugrunde.
Die Berechnung ist aber hier sehr vereinfacht dargestellt, damit sie auch verständlich ist.