Hi!
Folgender Fall:
AN A wird durch Betrieb zum 15.11.2008 gekündigt.
A hat Anspruch auf 360 Tage ALG I.
A beginnt am 01.01.09 eine neue Tätigkeit.
A wird durch Betrieb zum 28.02.09 gekündigt.
A hat, da keine neue Anwartschaft erworben, noch Anspruch auf 345 Tage ALG I
(− 15 Tage aus 11/08; − 30 Tage aus 12/08).
A beginnt am 15.03.09 eine neue Tätigkeit.
A wird durch Betrieb zum 31.07.2009 gekündigt.
A hat, da keine neue Anwartschaft erworben, noch Anspruch auf 300 Tage ALG I
(− 15 Tage aus 11/08, − 30 Tage aus 12/08, − 15 Tage aus 03/09).
Wie berechnet sich der Bemessungszeitraum (07/08 – 07/09)?
Wir werden die Zeiten der Arbeitslosigkeit (Vorbezug von Arbeitslosengeld) behandelt?
Freue mich über jede hilfreiche Antwort.