Berechnung ALG I

Hallo,

ich habe jetzt seit mehreren Jahren immer wieder erlebt, dass Friseur
Azubis direkt nach der Ausbildung ein ALG I in Höhe von über 800 €
bekommen.

Es handelte sich dabei immer um Azubis, die die Ausbildung in einer
Reha-maßnahme gemacht haben und während der Zeit Ausbildungsgeld von

der Arbeitsagentur bezogen.
Die Höhe betrug 310 € (zuhause lebens) oder ca. 580 € (eigene

Wohnung).

Die Höhe von ALG I beträgt in der Regel ja ca. 60% des letzten Verdienstes. Eventuell wird es auch nach einem Gesellengehalt berechnet und nicht nach dem Azubigehalt.

Kann mir jemand erklären, wie die Azubis auf einen so hohen ALG I Satz kommen?

Danke für eure Hilfe.

Gruß PP

Alg 1 wird wohl schon niedrig sein und dann mit Alg 2 aufgestockt, weil das Alg 1 nicht zum leben reicht!

Das ALG 1 wird bei Auzubi´s nicht nach ihrer Ausbildungsvergütung berechnet, sondern nach dem für sie gültigen Tarifgehalt, das sie verdienen würden wenn sie in ihrem erlernten Beruf arbeiten würden.

So was es zumindestens vor einigen Jahren.

Hi,

dass es nach einem Gesselengehalt berechnet wird ist mir klar. Stand auch in meinem Posting.
Aber bei einem Bruttoverdienst von ca. 1400 € als Friseurin kommt man bei einer ALG I berechnung nicht auf über 800€ ALG I.

Gruß PP

Hi,

nein es geht nur um ALG I.
Ich kenne auch keine Einzelperson, die über 800€ ALGI und / oder ALG II bezieht. Bei angemessener Miete.

Gruß PP