Die Faustformel, dass man ohne Kind etwa 60% des letzten Netto-Gehalts bekommt, kenne ich. Aber wie sieht das mit Kind (8 Monate) aus? Ich lebe mit der Mutter des Kindes nicht zusammen; wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
Leider sehe ich diese Frage erst jetzt, sonst hätte ich schon früher geantwortet.
Die Faustformel, dass man ohne Kind etwa 60% des letzten
Netto-Gehalts bekommt, kenne ich. Aber wie sieht das mit Kind
(8 Monate) aus? Ich lebe mit der Mutter des Kindes nicht
zusammen; wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
Also ich muß da mal Nicole Korrigieren. Soweit ich weiß, gibt es den erhöhten ALG-Satz (67%) nur, wenn mindestens ein Kind im Haushalt lebt. Da Du aber mit Mutter und Kind nicht zusammen lebst, wirst Du mit dem Normalen Satz (60%) leben müssen.
Ich denke mal, Du wirst aber inzwischen bereits den Bescheid vom AA haben und dies bereits selbst festgestellt haben, oder?
wenn man ein Kind hat, bekommt man den erhöhten Leistngssatz,
d.h. 67% vom Netto (pauschal).
Das ist nicht ganz falsch, aber eben auch nicht ganz richtig
Den erhöhten Satz bekommst Du nur, wenn im Haushalt mindestens ein Kind lebt. Wenn wie im Fall von Vince jedoch das Kind bei der Mutter lebt, wird er den erhöhten Satz nicht bekommen.
Hi Vince,
weder der Dicke noch Nicole haben Recht.
Es ist nur entscheidend, dass Du ein Kind hast i.S. des Einkommenssteuergesetzes (EStG), d.h. es muss auf der Lohnsteuerkarte ungetragen sein, auch wenn es nur „halb“ eingetragen ist.
mfg
erle
wie immer zum nachlesen: http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/alg/hoehe_…
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