ALG 2 berechnen bzw. berechnen Arbeitseinkommen aufstocken
Fallbeispiel:
Eine Person bezog vorrübergehend ALG2.
Nun ist dieser Mann (musste sich dort bewerben!) Sklave bei einer Verleiherfirma.
Sein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wurde aufgehoben - er möchte dem jedoch wiedersprechen.
Grund: Eventuelle Ansprüche (ca. 280 €).
Mich interessiert dieser mögliche Sachverhalt und ich brauche aber Hilfe, um in diesem möglichen Fall eine Antwort zu finden!
Online-Rechner für das ALG 2 sagen mir, dieser Person steht was zu…
Der im Fall angenommene Mann ist wieder Single, sein Kind lebt bei der Mutter, er benötige keine Sondernahrung, ist nicht behindert…, hat keine sonstigen Einkünfte außer den nun angenommenen wie aufgeführt.
Seine vor Arbeitsbeginn erhaltenen Leistungen der ARGE:
Grundsicherung 359,- €
befr. Zuschlag 160,- €
Unterk. (Eigent.) 100,- €
Heizkosten 82,- €
Nun hier als Beispiel zum berechnen sein „Verdienst“ vom Monat September:
Bruttoarbeitsentgeld 1325,79 €
SV-pflichtig 1253,37 €
Abzüge/ Steuern 306,58
Netto 1019,21
-Fahrtkosten Arbeitsweg werden für 6 Monate durch ARGE erstattet
-weitere monatliche Ausgaben/ mögliche Absetzbeträge:
Zahlung Kindesunterhalt - 230,- €
Riesterrente - 20,- €
Versicherungen Kfz-Haftpflicht -12 €
Kasko - 13 €
Privathaftpfl. - 3,77 €
Rechtsschutz - 11,80 €
Hausrat - 6,15 €
Unfall - 20,23 €
Gibt es noch andere Kosten/ Beträge, welche für die diese Person zum absetzen geeignet sind?
Sind eventuell nicht alle Versicherungen absetzbar?
Oder habe ich in die Online-Rechner die falschen Daten eingegeben?
Letzte Frage:
Muss die in dem Fallbeispiel handelnde Person der Aufhebung bzgl. seiner Leistungen wiedersprechen und bekommt diese zusätzlich zum Arbeitseinkommen oder ist er als Aufstocker ein neuer Fall und muss neu beantragen?
Ich freue mich auf Eure Meinungen hierzu und sage schon im Vorraus „Danke“!
Viele Grüße
j.