Berechnung Antispekalutionssteuer Hausverkauf vor Ablauf 10-Jahresfrist

Liebes Forum!

Mich interessiert folgender Sachverhalt:

Ein Hausverkäufer und eine kleine Genossenschaft waren sich über die Veräußerung im Jahr 2014 einer MFH-Immobilie von privat an Genossenschaft bislang handelseinig.
Plötzlich kurz vor Abschluss der Finanzierung wird der Verkäufer von seinem Steuerberater darauf Aufmerksam gemacht, dass der Verkauf des Hauses einer Spekulationssteuer unterliegt, da erst 2007 noch die restlichen 2/3 zu den bereits ihm gehörenden 1/3 der Immobilie hinzu gekauft wurden.

Wie berechnet sich die vom Verkäufer zu zahlende Antispekulationssteuer wenn der Verkäufer vor Ablauf der Frist 2017 dennoch veräußert?

  1. 25% auf den ausgehandelten Gesamtpreis der gesamten Verkaufssumme?
    oder
  2. 25% auf den 2007 erworbenen Anteil von 2/3 zum heutigen Verkaufswert?
    oder
  3. 25% von dem 2007 bezahlten Betrag für die hinzu gekauften 2/3?
    oder
  4. …ganz anders?

Bitte keine Schelte wegen Halbwissen oder falscher Begriffe, ist absolutes Neuland aber trotzdem dringlich.
Besten Dank im Voraus für eine Einschätzung dieses Sachverhaltes.
Marlene

Hi!

Ganz anders, nämlich:

Verkaufspreis 2/3-Anteil
abzgl. Kaufpreis 2/3-Anteil (inkl. Erwerbsnebenkosten (Grunderwerbsteuer, etc.))
zzgl. in Anspruch genommene Abschreibungen
abzgl. Veräußerungskosten (z.B. Makler, Vorfälligkeitsentschädigung Darlehen, etc.)
= Spekulationsgewinn

Der Gewinn wird dem übrigen zu versteuernden Einkommen hinzuaddiert, davon wird der individuelle Steuersatz (zwischen 0% und 45%) berechnet, nicht Abgeltungsteuer!

Gruß derschwede77

Hallo Marlene,

Vorsicht! Der Herr ist sicherlich kein Steuerberater. Es kann ziemlich danebengehen, wenn man sich steuerlich von ihm betreuen lässt.

Schöne Grüße

MM