Hallo,
hoffe bin hier richtig.
Hab hier mal einen theoretischen Fall bei dem ich keine Idee habe:
Person Y wäre seit z.b. 3 Wochen Krankgeschrieben(bzw Arbeitsunfähigkeitsbescheiigung). Die Krankschreibung geht bis Tag XX.XX welches ein Freitag wäre. Nun würde Person Y am Montag direkt zum Arzt gehen, dieser weiß dass die Krankschreibung bis zum Tag XX.XX(Freitag) war. Der Arzt sagt aber dass eine Folge-Krankschreibung beim n
chsten Termin am Mittwoch erstellt werden könnte. Dies wären dann jedoch 5 Tage nach der letzten Bescheinigung.
Arzt stellt am besagten Tag eine Folgebescheinigung rückwirkend ab Montag aus.
SO, nun das Problem: Krankenkasse würde nun die Folgebescheinigung nicht akzeptieren und die Krankheit nicht von Beginn an Anrechnen, sondern durch die unterbrechung von Tag XX.XX (Freitag) bis Mittwoch, den Krankenbeginn eben auf diesen Mittwoch setzen. Begründung wäre, dass zu lange zwischen eben TagXX.XX (Freitag) und Mittwoch lag.
So hoffe das war einigermaßen verständlich 
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Gucke da so im SGB und kann keine Vorschrift finden, die die Aussage der Krankenkasse belegen könnte.
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Da diese Verzöherung mit der Folgebescheinigung ja quasi ein Fehler des Arztes wäre, da Patient ja keine Ahnung hatte: Kann man sich irgendwie auf „SGB X, Zweiter Teil: Fristen, Termine Wiedereinstellung“ berufen? Z.b. §10
oder hat das gar nichts damit zu tun