Berechnung Arbeitsunfähigkeit

Hallo,
hoffe bin hier richtig.
Hab hier mal einen theoretischen Fall bei dem ich keine Idee habe:

Person Y wäre seit z.b. 3 Wochen Krankgeschrieben(bzw Arbeitsunfähigkeitsbescheiigung). Die Krankschreibung geht bis Tag XX.XX welches ein Freitag wäre. Nun würde Person Y am Montag direkt zum Arzt gehen, dieser weiß dass die Krankschreibung bis zum Tag XX.XX(Freitag) war. Der Arzt sagt aber dass eine Folge-Krankschreibung beim n
chsten Termin am Mittwoch erstellt werden könnte. Dies wären dann jedoch 5 Tage nach der letzten Bescheinigung.
Arzt stellt am besagten Tag eine Folgebescheinigung rückwirkend ab Montag aus.

SO, nun das Problem: Krankenkasse würde nun die Folgebescheinigung nicht akzeptieren und die Krankheit nicht von Beginn an Anrechnen, sondern durch die unterbrechung von Tag XX.XX (Freitag) bis Mittwoch, den Krankenbeginn eben auf diesen Mittwoch setzen. Begründung wäre, dass zu lange zwischen eben TagXX.XX (Freitag) und Mittwoch lag.

So hoffe das war einigermaßen verständlich :wink:

  1. Gucke da so im SGB und kann keine Vorschrift finden, die die Aussage der Krankenkasse belegen könnte.

  2. Da diese Verzöherung mit der Folgebescheinigung ja quasi ein Fehler des Arztes wäre, da Patient ja keine Ahnung hatte: Kann man sich irgendwie auf „SGB X, Zweiter Teil: Fristen, Termine Wiedereinstellung“ berufen? Z.b. §10
    oder hat das gar nichts damit zu tun :wink:

Hallo…

was hat diese Geschichte überhaupt mit der Krankenkasse zu tun ?
Bis 6 Wochen gibt es immer noch die Lohnfortzahlung über den Arbeitgeber.

Gruß Merger

Arbeitsunfähigkeit muss ja auch an die Kasse gemeldet werden weil die eben dann nach 6 Wochen zahlen müssten. Trotzdem mischen die sich in dem Fall schon früher ein.

Soweit ich verstanden habe: Der Arbeitgeber zahlt die 6 Wochen ab Anfang. Dann sollte die KK ja zahlen. Aber wenn die KK behauptet, dass durch die angeblich zu lange Zeit zwischen Erstbescheinigung und Folgebescheinigung, die Arbeitsunfähigkeit quasi neu begonnen hat,

Kann es nun sein dass die KK nach den eigentlichen 6 Wochen nicht zahlt, sondern erst 6 Wochen ab der Folgebescheinigung?? In der Zwicshenzeit zahlt ja weder AG da seine 6 Wochen rum sind noch KK.

Oder ist das wurscht und die KK MUSS ab dem Zeitpunkt zahlen, ab dem der AG nicht mehr zahlt

Hallo,

grundsätzlich muß die KK akzeptieren, wenn der AG auf einen Nachweis verzichtet.
Die Frage eines „Neubeginns“ ist bei gleicher Diagnose uninteressant wg. § 3 Abs. 1 EFZG. Die Zeiträume werden zusammengezogen:
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html

Der Arzt hat aber seine AU-Richtlinien mißachtet, wenn er den Patient am Mo. sieht und dann erst am Mi rückwirkend ab Mo AU schreibt.

&Tschüß
Wolfgang