Berechnung Arzneimittel freiheit

Hallo
Nach langem überlegen habe ich mich entschloßen diesen Beitrag hier zu posten.

Ich bin arbeitslos, (wenn ich Pech hab chronisch krank)
mache eine Fortbildung (bekomme also Unterhaltsgeld),
meine Frau ist berufstätig,
wir haben drei Kinder unter 13 Jahren.

Was mich nun interessiert:
Wie wird berechnet ob ich von der Zuzahlung zu Arzneikosten / Heilbehandlungen bei der gesetzlichen Krankenkasse freigestellt werde?

Die bei der Krankenkasse stellen sich stur. Bei einer telefonischen Anfrage hat man mir nur mehrfach gesagt, ich solle doch den Antrag stellen. Auskunft über die Berechnungsart etc. könnten sie mir nicht geben.
Da ich aber eine Fortbildung (in einer Klasse mit 18 Kollegen) interessiert mich nicht nur ob ich Geld bekommen könnte, sondern auch wie die Berechnung ist.

Ps.: Kann ich die Krankenkasse nicht zwingen mir die Berechnungsgrundlagen mitzuteilen?

Viele Grüße
Jacob

Hi, bei 1- Person ca. 1840 plus ca 690 ,- für 2. Person, Einkünfte, brutto,
dann wirst du total befreit von den Zuzahlungen.
Schriftlich den Antrag stellen ,dann müssen die dir antworten, ob sie wolllen oder nicht, schreib doch den einen Satz an die KK
Hiermit stelle ich einen Antrag auf Befreiung von den Eigenanteilen bei Arzneien, heil und hilfsmittel .
Unterschrift.( per einschreiben)
Hier klappen einem wieder die Fußnägel hoch und der draht in der Mütze springt raus.Typisch GKV aber auch allzutypisch.
Demnächst werde ich mal unter Philosophie einen Sozialphilosophischen Beitrag über die Kommunikation GKV und Mitglieder veröffentlichen.
Außerdem hätten die von mir sofort ne Dienstaufsichtsbeschwerde am Hals.
Tschüß

Tschuldigung, pro Kind nochmal ca 450,- brutto draufrechnen.

Tschüß

Hi, bei 1- Person ca. 1840 plus ca 690 ,- für 2. Person,
Einkünfte, brutto,
dann wirst du total befreit von den Zuzahlungen.

Und für jede weitere Person (die drei Kinder)?
auch 690 DM?

Ist die Berechnung wirklich so einfach? - Einkünfte Brutto
Keine Freibeträge (Werbungskosten)
Einkommen = Unterhaltsgeld + Gehalt meiner Frau + Kindergeld
was ist mit den vom Arbeitsamt übernommene Fahrtkosten für meine Fortbildung?
was ist mit den vom Arbeistamt zugeschossenen Leistungen für die Betreuung meiner Kinder?
Sind das auch Einkommen?
Was ist mit Wirtschaftlicher Jugendhilfe? (Zuschuß zur Jugendfreizeitmaßnahme meiner Kinder)
Welcher Bemessungszeitraum?
Aktueller Monat - wie werden Weihnachtsgeld etc eingerechnet?

Nur beantragen wollte ich deshalb nicht weil sich die Frage auch einige meiner „Klassenkameraden“ stellen.
Nach dem Motto: „Wäre das jetzt nicht der richtige Zeitpunkt die Zähne restaurieren zu laassen?“
Ich würde es gerne genau wissen.

Am liebsten mit Gesetztestext und Querverweisen auf Verfahrensanweisungen/Tabellen. (Ich bin ein Träumer - ich weiss)

Vielen Dank
immerhin weiß ich jetzt schon eine Größenordnung.
Jacob

Hallo,
die tel. Auskunft Deiner Krankenkasse war schlicht und
einfach grosser Mist.
Es gibt zwei Arten der Befreiung von der Zahlung der
Gebühren.

  1. Die soziale Härtefallregelung, d.h. es geht nach dem
    Einkommen der im Haushalt lebenden Familienangehörigen.
    Wenn Du bei Deiner Krankenkasse die Antragsunterlagen
    anforderst, erhälst Du auch die genauen Grenzwerte als
    auch die Angaben über die zu berücksichtigenden
    Einkunftsarten (wenn Du mich anmailst, kann ich Dir
    diese Info zukommen lassen, natürlich als neutrale
    Mitteilung)

  2. Bei Vorliegen einer chronischen Erkrankung besteht
    auch die Möglichkeit der Befreiung (allerdings da nur
    für den chron. Erkrankten).Da ist es so, dass Du zunächst
    nachweisen musst, dass Du mindestens 1% der Einnahmen
    aller im Haushalt lebenden Familienangehörigen für
    die gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteile aufgewandt
    hast. Ist das der Fall, wirst Du befreit (für zwei Jahre)
    Auch hier könnte ich Dir Info-Material zukommen lassen.

Gruss

Günter

Hi, grob über den Daumen, Sozialleistungen im großen und ganzen wie Kindergeld, Zuschüsse usw. sind nicht mit anzurechnen, und jugenzuschüsse und so weiter schon gar nicht.
Besorg dir doch mla das Sozialgesetzbuch V §§ 62 ist alles genau aufgeführt.
auch für Zahnersatz , dort gibts einmal die totale Befreiung vom Eigenanteil (außer Gold ) und ne sog Überforderungsklausel, w o genau individuell errechnet wird, was dir an Eigenleistung zuzumuten ist, dann aber das ganze Gebiß sanieren lassen, da du bei der Überforderungsklausel für jeden Fall einzeln berücksichtigt wirst.
Die steht alles in den §§ 62 ff Sozialgesetzbuch V.
Laß dich nicht abwimmeln bei der KK.
Es sind immer die laufenden Leistungen zu berücksichtigen und keine einzelnen Zahlg. wie Weiohn. Url.Geld usw.
Beantrag am besten immer im Monat, wo keine Sonderzahlg. sind, da kanst du deine laufenden monatlichen Einnahmen dann angeben.
Bei der Chroniker Regelung gilt das Jahreseinkommen abzüglich Pauschalen für jedes einzelne Familienmitglied.
( in deinem Fall solltest du dir das individuell ausrechnen lassen, frag doch nach dem Abteilungsleiter der KK ( mit gleichzeitiger Beschwerde über den Mitarbeiter)
Tschüßße