Hallo,
im Scheidungsfall einer Zugewinngemeinschaft ist das Endvermögen von Partner A geringer ist als das Anfangsvermögen und Partner B hat einen Zuwachs erzielt. Wird als Ausgleich nur der Gewinn von Partner B geteilt durch 2 berechnet. Oder wird die Differenz zwischen Zuwachs und Verlust (negatives Vorzeichen) geteilt durch 2 als Ausgleichssumme angerechnet.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Reamonn_2