Berechnung Ausgleichszahlung Zugewinngemeinschaft

Hallo,
im Scheidungsfall einer Zugewinngemeinschaft ist das Endvermögen von Partner A geringer ist als das Anfangsvermögen und Partner B hat einen Zuwachs erzielt. Wird als Ausgleich nur der Gewinn von Partner B geteilt durch 2 berechnet. Oder wird die Differenz zwischen Zuwachs und Verlust (negatives Vorzeichen) geteilt durch 2 als Ausgleichssumme angerechnet.
Vielen Dank für Eure Hilfe!

Reamonn_2

Die erste Alternative trifft zu. Partner A hat also einen Zugewinn von 0 - die Schulden werden NICHT mit dem Zugewinn des Partners B saldiert.
Gruß
Sonja

Hallo,

soweit richtig. Aber zum 01.09.2009 ändert sich in solchen Fällen das Gesetz.

Gruß
Ingrid